Gratis-Fachartikel: „Checkliste: Lieferantenerklärung korrekt ausfüllen“
Alle Änderungen durch den UZK sowie eine Vorlage für eine Langzeit-Lieferantenerklärung
Wer Lieferantenerklärungen bzw. Langzeit-Lieferantenerklärungen abgibt, hat sich seit 01.05.2016 rechtlich-formal an den Bestimmungen der Implementierten EU-VO 2447/2015, dem IA zum Unionszollkodex, kurz UZK, zu orientieren
Lieferantenerklärungen sind in Wirtschaft weiterhin stark verbreitet. Sie bilden einen wichtigen Teil des sogenannten Ursprungs- und Präferenzsystems. Dieses wiederum gehört im weitesten Sinne zum Zollrecht.
Mit solchen Erklärungen dokumentieren inner-gemeinschaftliche Lieferanten ihren in der EU ansässigen Kunden, dass die bereits gelieferten oder noch zu liefernden Produkte in der Europäischen Union oder in einem Präferenz-Partnerland hergestellt wurden. Und zwar nach vom Gesetzgeber exakt definierten Be- und Verarbeitungsvorschriften, die auch als Präferenzursprungsregeln bezeichnet werden.
Unser Gratis-Download beinhaltet für Sie:
- Änderungen durch den Unionszollkodex (UZK)
- Freiwiligkeit Lieferantenerklärung
- Ursprungsregeln
- Ursprungsbezeichnung
- Varianten der Lieferantenerklärung z.B. Langzeit-Lieferantenerklärung
- Musterformulare
- Präferenzabkommen
- Ursprungserklärung
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