Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie

Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde zum 16.12.2019 beschlossen und muss spätestens bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Das grundlegende Ziel der EU-Whistleblower-Richtlinie ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Rechtsverstößen zu forcieren. Gleichzeitig sollen aber die Hinweisgeber („Whistleblower“) sowie gegebenenfalls Dritte / Vermittler, die bei der Meldung unterstützen, besser geschützt werden. Es soll vermieden werden, dass diese Personen negative zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen im Nachgang zu einer Meldung befürchten müssen.

In diesem Whitepaper erfahren Sie, wie Sie die Richtlinien richtig umsetzen und auf was Sie achten müssen.

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Die wichtigsten Informationen zum Thema Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie:

 Vorschau Whitepaper Whistleblower Richtlinie

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