Krankheit von Arbeitnehmenden und die neue eAU

Handlungsmöglichkeiten für Arbeitgebende

 

Fehlzeiten von Arbeitnehmenden durch Krankheit können für Unternehmen zu großen Herausforderungen führen. Für bis zu sechs Wochen muss der Arbeitgebende Entgeltfortzahlung leisten, obwohl der Arbeitnehmende in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringt. Besonders heikle Konstellationen der Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmenden bringen für Arbeitgebende weitere Schwierigkeiten mit sich, z.B.

  • sehr lange oder sehr häufige Arbeitsunfähigkeitszeiten,
  • bei Verdacht des „Blaumachens“,
  • angedrohte Erkrankungen.

Dieses Dokument gibt einen Überblick, welche Handlungsmöglichkeiten Arbeitgebende in diesen Situationen haben und was es bei der neuen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu beachten gilt.

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Die wichtigsten Informationen zum Thema Krankheit von Arbeitnehmenden:

 Vorschau Krankheit von Arbeitnehmenden

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