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Die Zinskosten sind der bewertete Verzehr der Nutzung von Kapital im Zuge der betrieblichen Leistungserstellung.
Zinsen, die zu Auszahlungen führen, fallen nur für das Fremdkapital an. Der Produktion liegt jedoch auch die Nutzung von Eigenkapital zugrunde. Daher ist es zweckmäßig, als Berechnungsgrundlage für die Zinskosten das betriebsnotwendige Kapital zu verwenden. Da die tatsächlich gezahlten Zinsen sehr unterschiedlich anfallen, werden die Zinskosten mit einem einheitlichen Zinssatz (Kalkulationszinssatz) auf der Grundlage des betriebsnotwendigen Kapitals errechnet. Der Kalkulationszinssatz richtet sich am risikogerechten Zinssatz aus. Man erhält so die kalkulatorischen Zinsen. Die kalkulatorischen Zinsen auf das Eigenkapital sind Zusatzkosten. Sind die tatsächlich zu bezahlenden Fremdkapitalzinsen höher als die in der Kostenrechnung angesetzten Beträge, dann stellt die Differenz wertverschiedene Aufwendungen dar.
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