Guten Tag,
derzeit setzen wir ein neues Weiterbildung- und Serviceportal für Sie auf, weswegen wir aktuell zwei Systeme haben. Die zu Ihrer Weiterbildung gehörende Lernumgebung wurde Ihnen via E-Mail mit dem Betreff „Ihr Aktivierungscode für die Weiterbildung …“ mitgeteilt. Bitte wählen Sie Ihre Online-Lernumgebung entsprechend aus:
Sollten Sie Probleme beim Login haben, können Sie sich gerne an unsere technische Hotline wenden. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Mit dem Begriff Herstellkosten umschreibt man meist die vollen Herstellkosten, d. h. die Kosten für alle Funktionen der Leistungserstellung.
Diese werden für die Erstellung der vollkostenbasierten Ergebnisrechnung und eventuell für die Bilanzierung (Bestandsbewertung) benötigt. Die proportionalen Herstellkosten sind zur Ermittlung des Deckungsbeitrags erforderlich. Herstellkosten ist ein Begriff aus dem deutschen Handelsgesetzbuch (§ 255 Abs. 2 HGB). In die Herstellkosten dürfen (bei Vollkostenbetrachtung) im Gegensatz zur in anderen Ländern und im betrieblichen Rechnungswesen üblichen Methodik der Herstellkostenbewertung keine kalkulatorischen Zinsen und Wagnisse, dafür aber angemessene Anteile für Verwaltungskosten eingerechnet werden. Nach IFRS und US-GAAP sind Bestände zu vollen Herstellkosten, aber ohne Einrechnung kalkulatorischer Zinsen zu bewerten. Zu den Herstellkosten gehören:
Entdecken Sie aktuelle Weiterbildungen im Bereich Finanzen >