Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (sog. Vermittlungsvertreter) oder in dessen Namen abzuschließen (sog. Abschlussvertreter).
Ein Handelsvertreter ist daher immer als Kaufmann anzusehen, weil sein Geschäft ein Handelsgewerbe darstellt. Als Entgelt für seine Tätigkeit hat der Handelsvertreter Anspruch auf eine Provision für alle während der Dauer des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit solchen Kunden abgeschlossen werden, die er für Geschäfte der gleichen Art geworben hat.