Unter Garantie versteht man eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung, durch die jemand die Haftung für einen bestimmten Erfolg oder eine bestimmte Gefahr übernimmt. Eine Garantie begründet eine selbstständige, neue Verbindlichkeit. Die Garantieverpflichtung geht regelmäßig über die gesetzlich vorgeschriebene Haftung für die bloße Vertragsmäßigkeit der Leistung hinaus.
Wenn die gesetzlichen Gewährleistungspflichten nicht eingreifen oder es etwa am erforderlichen Verschulden mangelt, können die Verpflichtungen aus einer Garantie zum Tragen kommen.