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Bilanzierende Unternehmen müssen ihre Vorratsbestände, wie z. B. Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, fertige oder unfertige Leistungen sowie andere Waren, in der Bilanz als (Umlauf-)Vermögen ausweisen.
Dazu ist es notwendig, dass jährlich eine Inventur durchgeführt wird, um die Höhe bzw. den aktuellen Wert der Bestände und des Lagers festzustellen (Bestandsbewertung).
Der ermittelte Wert des Vorratsvermögens kann mit dem des Vorjahres verglichen werden. Dieser Vergleich zeigt, ob der Bestand des Vorratsvermögens sich erhöht hat oder ob er geschrumpft ist. Eine derartige Veränderung wird im Rechnungswesen als Bestandsveränderung erfasst und erfolgswirksam gebucht. Somit kann der Gewinn oder der Verlust eines Unternehmens durch die Veränderung des Warenbestands oder der Lagerhaltung positiv oder negativ beeinflusst werden. Die Darstellung der Bestandsveränderung wird allerdings nur beim so genannten Gesamtkostenverfahren der GuV vorgenommen.
Eine Bestandserhöhung erhöht den Gewinn des Unternehmens, während die Bestandsminderung den Gewinn schmälert. Es kann entweder eine Bestandserhöhung oder eine Bestandsminderung pro Jahr geben.
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