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Abhängig vom Zweck, dem eine Lager-Bestandsbewertung dient (steuerliche, handelsrechtliche Bewertung oder betriebswirtschaftliche Analyse), können unterschiedliche Methoden zum Einsatz kommen.
Für die bilanzielle Bestandsbewertung gilt das Niederstwertprinzip: der niederste Wert im Vergleich von ehemaligen Anschaffungs- und Herstellungskosten und heutigem Marktwert („Cost or market, whichever is lower“).
In der Regel werden Lager zum Einstandspreis bzw. zu den vollen Herstellungskosten bewertet. Dies kann im Einzelnen geschehen zu:
Welches Verfahren dabei eingesetzt wird, ist eine unternehmenspolitische Entscheidung. Für die betriebswirtschaftliche Analyse innerhalb der Kostenrechnung empfiehlt es sich, Bewertungsmethoden wie z. B.:
zu verwenden.
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