Beeinflussbare Kosten sind Kosten, für die der Leiter einer Organisationseinheit (Kostenstelle, Servicecenter, Profitcenter) direkte Verantwortung trägt, da er sie auch selbst beeinflussen kann.
Dazu gehören diejenigen Kostenarten einer Kostenstelle, die ihr eindeutig und ohne Umlagen zugeordnet werden können.
Die wichtigsten beeinflussbaren Kostenarten sind:
• Personalkosten aller Art• Unterhalts- und Reparaturkosten• Hilfs- und Betriebsstoffe, soweit deren Verbrauch durch Aufschreibunggemessen wird• Übrige Gemeinkosten
Nicht beeinflussbare Kosten sind Beträge, die ein Stellenleiter im Lauf der Planungsperiode nicht selbstständig direkt verändern kann, weil dies entweder nicht in seiner Macht liegt (zugeschlüsselte Umlagen) oder weil der Zeitraum für Kostenanpassungen zu kurz ist, wie z. B. bei kalkulatorischen Abschreibungen.