Absetzung für Abnutzung (AfA)

Begriff Definition
Absetzung für Abnutzung (AfA)

Absetzung für Abnutzung (AfA) ist die steuerliche Abschreibung.

Ausgangsgröße sind die Anschaffungskosten / Herstellungskosten, die durch die AfA verringert werden. In der AfA-Tabelle
schreibt der Gesetzgeber die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vor. Dies ist der Zeitraum, über den die AK/HK verteilt, also
abgeschrieben, werden müssen. Weicht die tatsächliche Nutzungsdauer davon ab, kann der Steuerpflichtige auch über die
tatsächliche Nutzungsdauer abschreiben (Begründung erforderlich).

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