Absetzung für Abnutzung (AfA) ist die steuerliche Abschreibung.
Ausgangsgröße sind die Anschaffungskosten / Herstellungskosten, die durch die AfA verringert werden. In der AfA-Tabelleschreibt der Gesetzgeber die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vor. Dies ist der Zeitraum, über den die AK/HK verteilt, alsoabgeschrieben, werden müssen. Weicht die tatsächliche Nutzungsdauer davon ab, kann der Steuerpflichtige auch über dietatsächliche Nutzungsdauer abschreiben (Begründung erforderlich).