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Die elektronische Buchhaltung muss in allen Bereichen die steuer-

und handelsrechtlichen Anforderungen erfüllen

 

Grundlage der elektronischen Buchhaltung ist das Steuervereinfachungsgesetz von 2011 in dem die Vorgaben zur Umsatzsteuer für den elektronischen Rechnungsaustausch neu gefasst wurden. 

Damit wurde die elektronische Rechnung der Papierrechnung gleichgestellt. Mit den neuen GoBD von November 2014 wurde festgelegt, welche Vorgaben künftig an die IT-gestützten Prozesse in der Buchhaltung zu stellen sind.Schon seit Längerem gilt auch das Recht der Finanzbehörde elektronisch auf steuerlich relevante Daten zuzugreifen.

Richtig genutzt bringen elektronische Prozesse viele Vorteile für die Buchhaltung und führen zu einer erheblichen Zeit- und Kostenersparnis. 

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