Rechtssicherer Umgang mit An-, Um- und Abmeldungen in der Meldebehörde
An-, Um- und Abmeldungen und die korrekte Eintragung ins Melderegister gehören zu den zentralen Aufgaben einer Meldebehörde. Das Bundesmeldegesetz ist hierfür die rechtliche Grundlage. Doch wie vollzieht man die Meldepflicht bei volljährigen und minderjährigen Personen richtig? Wie erkennt man Befreiungen und Ausnahmen bei der Meldeplicht? Und welche Vorgehensweise gibt es bei besonderen Einrichtungen?
Von unserem erfahrenen Experte, Peer Gombert erhalten die Teilnehmer/innen Antworten auf diese Fragen und praktische Lösungsansätze für die tägliche Arbeit.
1. Allgemeine Meldepflicht
2. Ausnahmen von der Meldepflicht 3. Besondere Meldepflichten
leitet seit 2003 die Abteilung Bürgerdienste bei der Großen Kreisstadt Neu-Ulm. Seit 2006 ist er als Dozent im Bereich des Pass-, Ausweis- und Melderechts sowie zum Wahlrecht tätig. Er war 2010 einer von fünf Multiplikatoren zur Einführung des neuen Personalausweises in Bayern. Außerdem ist er Mitautor des Kommentars zum Bundesmeldegesetz.
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Rund 400 Kunden vertrauen uns jährlich aufgrund unserer langjährigen Expertise.
Alle Veranstaltungsbewertungen wurden von Teilnehmenden der AKADEMIE HERKERT abgegeben. Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Im Nachgang zu jeder Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail mit dem Link zum Bewerten der jeweiligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link.
Diese Feedbacks zu jedem Veranstaltungstermin gehen gesammelt bei uns ein und werden zeitnah durch unsere Organisation ausgewertet und eingetragen.
Miriam Gebauer
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