Praxisnahe Tipps zur gezielten Umsetzung der neuen Vorgaben zur Einhaltung von Menschenrechten entlang der Lieferkette
Unternehmen werden künftig gesetzlich verpflichtet, Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette zu übernehmen. Das sieht das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ vor, das am 11.06.2021 vom Bundestag beschlossen wurde und 2023 in Kraft tritt. Das neue Lieferkettengesetz betrifft nicht nur große Unternehmen, die in seinen direkten Anwendungsbereich fallen. Auch all jene, die – unmittelbare wie mittelbare – Lieferbeziehungen zu solchen Zulieferern und/oder ins Ausland pflegen, müssen sich darauf einstellen, in Zukunft ihren Vertragspartnern detailliert Auskunft zu ihrer Lieferkette zu geben. Sie alle stehen vor der Herausforderung, dass Sie ihr Supply Chain Management grundlegend überprüfen müssen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie alle Vorgaben sicher umsetzen und die nötige Transparenz gewährleisten können. Unser dreistündiges Live-Online-Seminar hilft Ihnen dabei, Ihr Unternehmen optimal auf die kommenden gesetzlichen Vorgaben vorzubereiten. Unser Experte beleuchtet mit Ihnen Schritt für Schritt die einzelnen Anforderungen und unterstützt Sie dabei, den konkreten Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen zu ermitteln, damit Sie auch nach Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes Ihren Sorgfaltspflichten nachweisbar nachkommen und damit Ihren Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung der Einhaltung von Menschenrechen leisten.
Die Teilnehmer
Ziele und Struktur des Lieferkettengesetzes
Umfang der zukünftigen Compliance-Verpflichtungen
Was bedeutet das Gesetz für das unternehmensinterne Risikomanagement?
Wie können die Anforderungen des Lieferkettengesetzes umgesetzt werden? Wie ist der zukünftige Beschwerdemechanismus ausgestaltet? Dokumentations- und Berichtspflichten: Anforderungen an eine sichere Dokumentation Hilfestellungen für die Praxis:
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