Einführung eines Systems zum Schutz von hinweisgebenden Personen im Unternehmen
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 02.06.2023 veröffentlicht und ist am 02.07.2023 überwiegend in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde die EU Whistleblower Richtlinie nach langem Ringen in nationales Gesetz umgewandelt. Es schreibt Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten vor, ein System mit entsprechenden Meldekanälen zum Schutz von hinweisgebenden Personen einzurichten. Damit können Mitarbeitende mögliche Missstände anzeigen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Wie man ein Hinweisgebersystem einführt, das sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch Vorteile und Vertrauen auf Seiten von Unternehmen und Beschäftigen schafft, vermittelt dieses Seminar.
Zur Terminübersicht >
Rechtsanwältin, Associate Partnerin bei der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Geschäftsführerin bei der MORGENSTERN consecom GmbH Als Rechtsanwältin und Beraterin bei MORGENSTERN ist Anna Flor in zahlreiche IT-Projekte eingebunden. Sie berät Organisationen und Unternehmen im In- und Ausland in den Bereichen IT-Recht, Datenschutz, Compliance und Legal Reputation Management. Daneben ist sie seit vielen Jahren mit Freude als Dozentin für namhafte Bildungsanbieter in den Bereichen Compliance, Informationstechnologierecht und Datenschutzpraxis tätig.
Alle Veranstaltungsbewertungen wurden von Teilnehmenden der AKADEMIE HERKERT abgegeben. Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Im Nachgang zu jeder Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail mit dem Link zum Bewerten der jeweiligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link.
Diese Feedbacks zu jedem Veranstaltungstermin gehen gesammelt bei uns ein und werden zeitnah durch unsere Organisation ausgewertet und eingetragen.