Die Umsetzung von Whistleblower-Richtlinie und Hinweisgeberschutzgesetz

INHOUSE-SCHULUNG, Dauer 1 Tag

Einführung eines Systems zum Schutz von hinweisgebenden Personen im Unternehmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 02.06.2023 veröffentlicht und ist am 02.07.2023 überwiegend in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde die EU Whistleblower Richtlinie nach langem Ringen in nationales Gesetz umgewandelt. Es schreibt Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten vor, ein System mit entsprechenden Meldekanälen zum Schutz von hinweisgebenden Personen einzurichten. Damit können Mitarbeitende mögliche Missstände anzeigen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

Wie man ein Hinweisgebersystem einführt, das sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch Vorteile und Vertrauen auf Seiten von Unternehmen und Beschäftigen schafft, vermittelt dieses Seminar.

  • Ziele & Nutzen

    • Die Teilnehmenden erfahren die Inhalte der EU Whistleblower Richtlinie sowie des Hinweisgeberschutzgesetzes und welche Auswirkungen die Vorgaben auf Unternehmen haben.
    • Der Experte erklärt praxisorientiert und mit hilfreichen Tipps, wie ein System eingeführt werden kann, das alle Beteiligten schützt – sowohl die hinweisgebende Person als auch das Unternehmen.
    • Außerdem vermittelt der Experte, welche Maßnahmen zwingend in Sachen Datenschutz beachtet und umgesetzt werden müssen.

  • Inhalte

    1. Einführung und bisherige Rechtsprechung
    • Der Fall Edward Snowden
    • Aktueller Stand der Rechtsprechung

    2. Rechtsgrundlagen
    • Whistleblower-Richtlinie (EU) 
    • Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

    3. Ziel von Hinweisgebersystemen
    • Compliance im Unternehmen
    • Schutz aller die Meldung betreffenden Personen

    4. Meldeverfahren
    • Interne Meldestelle
    • Externe Meldestelle (Behörde)
    • Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung
    • Meldung an die Öffentlichkeit (Presse)

    5. Art der Meldung
    • Textform, mündlich, persönliche Zusammenkunft
    • Telefonische Hotline
    • IT-gestütztes Hinweisgebersystem

    6. Konkretes Vorgehen
    • Aufklärung der Mitarbeitenden
    • Dokumentation
    • Rückmeldung an Hinweisgeber je nach Meldeverfahren
    • Beteiligung des Betriebsrats

    7. Datenschutzrechtliche Aspekte
    • Datenschutzinformationen zur Kenntnis bringen
    • Relevanz von Einwilligungen
    • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Zielgruppe

    Fach- und Führungskräfte, die für die Einführung eines Hinweisgebersystems verantwortlich sind, bspw. aus den Bereichen Datenschutz, Compliance, interne Revision, Personal, Recht, Controlling, Organisation und Risikomanagement. 

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Anna Flor
 
Dr.
Knut Karnapp

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Alle Veranstaltungsbewertungen wurden von Teilnehmenden der AKADEMIE HERKERT abgegeben. Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:

Im Nachgang zu jeder Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail mit dem Link zum Bewerten der jeweiligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link.

Diese Feedbacks zu jedem Veranstaltungstermin gehen gesammelt bei uns ein und werden zeitnah durch unsere Organisation ausgewertet und eingetragen.

 (4.9/5)
" Meine persönliche Gesamtbeurteilung der Weiterbildung lautet hervorragend. Die schwierige Thematik wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf verständliche Weise nahe gebracht. Zur Vertiefung der einzelnen Lernabschnitte wurden Fragen gestellt. Die richtigen Antworten wurden durch die Referentin kompetent erläutert. Auch wurden die Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausführlich beantwortet."
D. Helmer, Stadt Schwandorf - Rechnungsprüfungsamt
" Das Seminar kann ich empfehlen um einen guten Überblick über das Hinweisgeberschutzgestez zu bekommen"
" Voll und ganz zufrieden"
" Sehr gutes Seminar, zum Weiterempfehlen!"
" Hat sich gelohnt."
" Positives Gesamturteil "
K. Beck, Datenschutzbeauftragter des Bezirks Unterfranken in Würzburg
" hilfreich, wissenswert, zu empfehlen"
" gute Übersicht, in den Fragen.super"
" Die Weiterbildung hat mir sehr gut gefallen. Die Folien waren klar strukturiert und der sogenannte rote Faden war immer erkennbar. Ich konnte sehr viel mitnehmen und kann es nun auch in unserer Verwaltung gut vermitteln. Dankeschön!"
" empfehlenswert"
J. Grote, Fagus-GreCon Greten GmbH & Co. KG
" Super!"
" Eine guter Einblick in das Thema und keine Hemmschwelle hinsichtlich der Umsetzung der Aufgabe."

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