Konform nach § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und § 22 Sozialgesetzbuch VII
Der Gesetzgeber verpflichtet nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden, mindestens eine/n ausgebildeten Sicherheitsbeauftragte/n zu benennen. Zwar müssen alle Beschäftigten im Betrieb im Arbeitsschutz mitwirken und sich entsprechend verhalten. Doch nur Sicherheitsbeauftragte haben das geforderte Fachwissen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen. Insbesondere als Beschäftigte vor Ort sind sie in die Arbeitsabläufe integriert und können dadurch schnell und sicher tätig werden.
Dieses E-Learning beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Grundausbildung und den Aufbaulehrgang für Industrie und technische Arbeitsbereiche
Zur Terminübersicht >
Das praxisnahe E-Learning ist interaktiv und modular aufgebaut:
Das E-Learning besteht aus einem Medienmix aus Videos, Web-Based-Trainings und Quizelementen und wurde mit Checklisten, Arbeitshilfen und praktischen Alltagstipps angereichert. Selbstkontrollaufgaben und eine flexible Online-Abschlussprüfung runden diese Weiterbildung ab.
Grundausbildung
Aufbaulehrgang für INDUSTRIE UND TECHNISCHE ARBEITSBEREICHE
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Selbstständige und Freiberufler/innen.
Sven Rost ist Geschäftsführer der Firma Rost Consulting, einem überregional tätigen Unternehmen, das sich im Bereich Brand- und Arbeitsschutz am Markt etabliert hat. Neben deutschlandweiten Kooperationen mit Unternehmen des Arbeitsschutzes und der Ersten Hilfe, ist Herr Rost als Dozent bei verschiedenen Einrichtungen der Erwachsenenbildung tätig. Um den Wirkungskreis abzurunden, ist noch die Tätigkeit als Redakteur zu erwähnen, der Herr Rost im 14-tägigen Rhythmus nachkommt.