Konform nach § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und § 22 Sozialgesetzbuch VII
Der Gesetzgeber verpflichtet nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden, mindestens eine/n ausgebildeten Sicherheitsbeauftragte/n zu benennen. Zwar müssen alle Beschäftigten im Betrieb im Arbeitsschutz mitwirken und sich entsprechend verhalten. Doch nur Sicherheitsbeauftragte haben das geforderte Fachwissen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen. Insbesondere als Beschäftigte vor Ort sind sie in die Arbeitsabläufe integriert und können dadurch schnell und sicher tätig werden.
ACHTUNG: Nur Aufbaulehrgang ohne Grundausbildung!
Aufbaulehrgang für INDUSTRIE UND TECHNISCHE ARBEITSBEREICHE Modul 1 Umgang mit Gefahrstoffen
Modul 2 Elektrischer Strom
Modul 3 Innerbetrieblicher Transport und Verkehr
Modul 4 Arbeiten in großen Höhen
Modul 5 Sicherer Umgang mit Werkzeugen und Maschinen Modul 6 Schweißen, Schneiden und artverwandte Verfahren Modul 7 Hautschutz
Modul 8 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Modul 9 Gefährdungsanalyse in der Praxis mit Fallbeispielen
Jeder Mitarbeitende in einem Unternehmen kann als Sicherheitsbeauftragte/r bestellt werden. Voraussetzung: Gute Deutschkenntnisse und Volljährigkeit. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben. Im Idealfall haben die Mitarbeiter/innen einen guten „Draht" zu ihren Kollegen in der jeweiligen Abteilung, um Hinweise und Anmerkungen zum Arbeitsschutz unkompliziert vermitteln zu können.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Selbstständige und Freiberufler.
Abschlusstest mit Fragen im Multiple-Choice-Format auf dem Online-Portal. Die Teilnehmenden haben bis zum Ablauf der zweimonatigen Lernzeit die Möglichkeit, den Abschlusstest zu absolvieren. Nach bestandenem Abschlusstest erhalten die Teilnehmenden ein Abschlusszertifikat. Wird der Test nicht bestanden oder nicht absolviert, erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.
ACHTUNG: In diesem Abschlusstest sind sowohl Fragen der Grundausbildung als auch Fragen des Aufbaulehrgangs enthalten!
Sven Rost ist Geschäftsführer der Firma Rost Consulting, einem überregional tätigen Unternehmen, das sich im Bereich Brand- und Arbeitsschutz am Markt etabliert hat. Neben deutschlandweiten Kooperationen mit Unternehmen des Arbeitsschutzes und der Ersten Hilfe, ist Herr Rost als Dozent bei verschiedenen Einrichtungen der Erwachsenenbildung tätig. Um den Wirkungskreis abzurunden, ist noch die Tätigkeit als Redakteur zu erwähnen, der Herr Rost im 14-tägigen Rhythmus nachkommt.
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