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„Das öffentliche VErgaberecht“
Das öffentliche Vergaberecht umfasst sämtliche Vorschriften, die Beschaffungen und Einkäufe von Gütern und Leistungen der öffentlichen Hand bzw. des öffentlichen Trägers regeln. Es ist in das nationale und das europaweite Vergaberecht unterteilt, wobei die Unterteilung an sogenannte EU-Schwellenwerte geknüpft ist. Beide Vergaberechtsregime unterfallen unterschiedlichen Regelungskomplexen.
Dieses Dokument gibt Ihnen einen Überblick über die Begrifflichkeiten, Vergabearten und Vergabeverstöße des oberschwelligen und unterschwelligen Vergaberechts. Außerdem erhalten Sie einen Einblick zum Vergaberecht in der Förderung.
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