Mit der Corona-Pandemie wurden in vielen Unternehmen Tätigkeiten soweit möglich ins Homeoffice verlegt. Damit entsteht bei vielen Arbeitnehmern aber auch die Frage nach der Erstattung der daraus entstehenden Kosten.
Mit einer gemeinsamen Initiative von Hessen und Bayern soll es steuerliche Vorteile für die Arbeit von zu Hause aus geben.