Wie fast jedes Jahr sollen auch 2021 die amtlichen Sachbezugswerte angepasst werden.
Inzwischen wurde der dazugehörige Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur „Zwölften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ (SvEV) mit den voraussichtlichen Sachbezugswerten für Verpflegung und Unterkunft ab Januar 2021 bekannt gegeben.