Im Urteil vom 27.09.2017 (3 K 2547/16), das am 15.03.2018 veröffentlicht worden ist, hat das Finanzgericht Köln darüber entschieden, wie es mit den Kosten für einen Dienstwagen aussieht, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses überlassen wird.
Wie sieht es hier mit dem geldwerten Vorteil bzw. mit der Abzugsfähigkeit der Kosten als Betriebsausgaben aus? Und ist es angemessen, dem Ehegatten einen Dienstwagen zu stellen, der auch privat genutzt werden darf?