
Fahrtenbuchauflage für 12 Monate bei Geschwindigkeitsüberschreitung rechtmäßig

Ein Fahrtenbuch, das nicht während des ganzen Kalenderjahres geführt wird, ist nicht ordnungsgemäß. Damit hat der BFH das Urteil des FG Münster vom 27.04.2012 im Revisionsverfahren bestätigt (Az. IV R 35/12, veröffentlicht am 25.06.2014).
Hintergrund:
Der Kläger, der von seinem Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommen hatte, begann am 01.05.2008, für dieses Fahrzeug ein (inhaltlich ordnungsgemäßes) Fahrtenbuch zu führen. Weiterlesen
FG Münster, Urteil vom 19.12.2012, Az. 11 K 1785/11 F, Revision beim BFH anhängig, Az. VIII R 12/13
Der 11. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit seinem vorgenannten Urteil zur Höhe der Betriebsausgabe eines Steuerberaters für sog. Dreiecksfahrten Stellung genommen. Weiterlesen