Beim BFH waren einige Revisionen anhängig, zu denen er die Grundsätze zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte gem. § 9 Abs. 4 EStG konkretisieren sollte. Dies ist nun mit den fünf am 18.07.2019 veröffentlichten Urteilen mit den Az. VI R 36/16, VI R 40/16 bzw. VI R 17/17, VI R 6/17, VI R 12/17 und VI R 27/17 erfolgt.
In diesem Beitrag greifen wir das erste Urteil dazu auf – und zwar die Entscheidung zum befristeten Beschäftigungsverhältnis vom 10.04.2019 (Az. VI R 6/17).