1%-Regelung | Fahrtenbuchmethode | geldwerter Vorteil
Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, damit dieser rein beruflich veranlasste Fahrten unternehmen kann, liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Es darf aber auch keine Erstattung von Fahrtkosten erfolgen – schließlich hat der Arbeitnehmer durch die Dienstwagengestellung keine eigenen Aufwendungen für die betrieblichen Fahrten.
Wenn der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers einen Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen darf, liegt gem. § 8 Abs. 1 EStG eine steuerpflichtige Einnahme für ihn in Form eines geldwerten Vorteils vor. Dieser geldwerte Vorteil ist in seiner Gehaltsabrechnung sowohl der Lohnsteuer als auch der Sozialversicherung zu unterwerfen. Weiterlesen →