Wie ist bei der Firmenwagenbesteuerung vorzugehen, wenn der Arbeitnehmer z.B. aufgrund einer ärztlich bescheinigten Fahruntüchtigkeit zeitweise nicht zur (privaten) Nutzung eines Firmenwagens befugt ist? Diese Frage klärte das Finanzgericht Düsseldorf mit seiner Entscheidung vom 24.01.2017.
Wie sieht es also demnach mit der Besteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens in solchen Fällen aus?