Unser erster Beitrag in diesem Jahr greift nicht den Firmenwagen, sondern das Fahrrad auf: Denn das Bundesfinanzministerium hat am 09.01.2020 ein Schreiben zu gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht, das die steuerliche Behandlung der Überlassung von Fahrrädern und Elektrofahrrädern regelt.
Mit diesem Erlass, der den Erlass vom 13.03.2019 ersetzt, geben die Finanzministerien der Länder erneut vor, was Arbeitgeber beachten müssen, wenn sie ihren Mitarbeitern ein Fahrrad oder Elektrofahrrad zur Verfügung stellen, das auch privat genutzt werden darf.