Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich im Urteil vom 18.09.2019 mit der Möglichkeit der doppelten Haushaltsführung von Ledigen mit einer eigenen Wohnung und ausreichender finanzieller Beteiligung an den Kosten der Lebensführung eines Mehrgenerationenhaushalts beschäftigt.
Wie haben die Finanzrichter als erstes Finanzgericht zu dem im Rahmen der Reisekostenreform eingefügten § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG Stellung genommen?