Als Stefan Balling zu Beginn des Seminars Export und Zoll für Einsteiger die Teilnehmer fragt, ob sie bisher schon Exportkontrollen oder Ausfuhranmeldungen vornehmen und wie sie dabei vorgehen, ist die häufige Antwort: „Ich mache das so, wie wir das bei uns im Unternehmen schon immer gemacht haben“. Was die verschiedenen Codierungen aber konkret zu bedeuten haben, welche Güter als Dual-Use-Ware einzuordnen sind und welche Sanktionen bei Exportverstößen drohen, ist vielen Teilnehmern nicht bewusst. Der Referent Herr Balling weist ausdrücklich darauf hin, dass die Holschuld auf der Seite der Unternehmen liegt: Jeder, der auf internationalen Märkten handelt und exportiert, ist verpflichtet, sich selbst aktiv über die bestehenden Vorschriften zu informieren. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen Sanktionen, hohe Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen.
Abbildung 1.: Stefan Balling
Die folgenden Fragen sollten sich die Teilnehmer bei der Ausfuhr immer stellen:
Handelt es sich bei den Gütern, die ich exportiere, um Dual-Use-Ware?
Wenn Güter gleichzeitig für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können, dann spricht man von Dual-Use-Gütern. Die Ausfuhr von gelisteten Dual-Use-Gütern ist immer genehmigungspflichtig. Wenn die Behörde die Verwendung des Gutes nicht eindeutig bestimmen kann, dann kann sie die Ausfuhr untersagen. Auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann geprüft werden, ob ein Dual-Use-Gut vorliegt. Unter anderem zahlreiche Werkzeugmaschinen oder bestimmte chemische oder biologische Ereignisse, High-Tech-Produkte oder EDV-Equipment gelten als Dual-Use-Ware.
Liefere ich die Güter an ein Embargo?
Bei Embargos kann es sich um einzelne Länder, Organisationen, Unternehmen oder Personen handeln. In der Regel bilden internationale Beschlüsse (meist vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen) die rechtliche Grundlage für ein Embargo, die dann mittels einer Verordnung in EU-Recht umgesetzt werden. Embargos beschränken Rechtsgeschäfte oder Handlungen, von denen die Aus-, Ein- oder Durchfuhr und der Zahlungsverkehr betroffen sind. Zu Länderembargos zählen derzeit bspw. Ägypten, China, Russland oder der Irak. Bei personenbezogenen Embargos spricht man von Terroristenlisten. Sie dienen dazu, bestimmten Personen keine Gelder, finanziellen Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Personenbezogene Embargos richten sich v. a. zur Bekämpfung des Terrorismus.
Besteht ein Präferenzabkommen mit dem Staat, in den ich liefere?
Durch Präferenzabkommen werden zwischenstaatliche Beziehungen durch Vergünstigungen geregelt. Man unterscheidet zwischen einseitigen und zweiseitigen Präferenzabkommen. Bei zweiseitigen Präferenzabkommen gewähren sich beide Abkommenspartner – also die EU und ein Drittland – Zollvorteile. Bei einseitigen Abkommen räumt nur die EU für Importe aus dem Partnerland Zollvorteile ein. Präferenzberechtig sind aber nur Waren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Präferenzielle Ursprungswaren müssen vollständig im begünstigten Land gewonnen oder hergestellt werden bzw. die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung muss im begünstigten Land vorgenommen worden sein.
Abbildung 2.: Auszug aus dem Teilnehmerskript
Sanktionen bei Exportverstößen
Bei Exportverstößen drohen drastische Sanktionen. Vorsätzliche Verstöße bspw. gegen Genehmigungspflichten oder Embargos gelten als Straftaten. Fahrlässige Verstöße gegen Vorschriften werden als Ordnungswidrigkeiten betrachtet. Haftbar ist sowohl der handelnde Mitarbeiter, der Ausfuhrverantwortliche also auch Mitglieder der Geschäftsleitung. Neben Geldbußen bis zu 500.000 Euro bei fahrlässigen Ordnungswidrigkeiten sind auch Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren bei Verstößen gegen Sanktionsmaßnahmen möglich. Daher legt Herr Balling allen Teilnehmern ans Herz, sich nicht blind auf den Vorgänger im Unternehmen zu verlassen und Daten aus alten Exportvorgängen zu übernehmen, sondern sich stets selbst über bestehende Vorschriften zu informieren.
Am Ende des Seminars wissen die Teilnehmer, welche Vorgänge Sie im Unternehmen anzupassen und worauf Sie in Zukunft zu achten haben. Das ausführliche Skript mit zahlreichen Praxisbeispielen, Hilfestellungen und Links für weitere Informationen wird sie zukünftig im betrieblichen Alltag unterstützen.
Weitere Informationen zum Seminar Export und Zoll für Einsteiger und alle kommenden Termine und Orte sind unter www.akademie-herkert.de/7343 zu finden.
Merching, den 11.10.2018Theresa Baur, Produktmanagement Akademie Herkert