Neuigkeiten & Fachwissen
26.03.2018

… und „plötzlich“ gelten Sie als Hersteller! – mit allen dazugehörigen Pflichten, obwohl Sie die Maschine ja eigentlich nur ein wenig umgebaut haben. Ab wann ist eine Veränderung bereits „wesentlich“, um als Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinien zu gelten? Und: Wer trägt wofür die Verantwortung, wenn mehrere Firmen zuliefern bzw. am Umbau beteiligt sind? Wir haben unserem Maschinen-Umbau-Experten Dipl.-Ing. Jürgen Bialek deshalb ein paar grundlegende Fragen zu seinem sehr komplexen Seminarthema gestellt.

 
Abbildung 1: Diplom-Ingenieur Jürgen Bialek

  1. Herr Bialek, bitte beschreiben Sie uns das Seminarthema in einem Satz:
    Mit dem Thema des Rechtssicheren Umbaus von Maschinen und maschinellen Anlagen geben wir sowohl dem „typischen Betreiber“, aber auch dem Maschinenbauer z.B. in seiner Rolle als Dienstleister ein breites Informationsspektrum, wie die komplexen rechtlichen Anforderungen in der täglichen Arbeit umgesetzt werden können.

  2. Welche Themengebiete werden im Seminar „Rechtssicherer Umbau von Maschinen und Anlagen“ besprochen?
    Zunächst gehen wir auf die Systematik des Produktsicherheitsrechts, speziell in Europa und bezogen auf den Maschinenbau ein. In diesem Zusammenhang klären wir umfassend die notwendigen Begriffe und Definitionen.

    Ausgehend vom Betreiben und der Benutzung von Maschinen als Arbeitsmittel wird anschließend die Thematik der „wesentlichen Veränderung“ dieser Maschinen umfassend erörtert. Daraus resultieren typische Herstellerpflichten unter den Stichworten „Planung und Dokumentation“, die in einem dritten Abschnitt erläutert werden, gefolgt von abschließenden Hinweisen zu den Besonderheiten an der Schnittstelle zwischen Hersteller und Käufer.

  3. Wer sollte Ihrer Meinung nach an der Veranstaltung teilnehmen?
    Dieses Seminar eignet sich für alle verantwortlichen Personen in Unternehmen, die auch Umbauten und Veränderungen an ihren Maschinen und Anlagen vornehmen. Und es betrifft auch die „typischen“ Maschinenbauer oder die Ingenieurbüros, die wiederum für ihre Kunden Umbauten planen und ausführen.

    Der Kreis der Interessenten umfasst den ausführenden Techniker, Meister oder Ingenieur ebenso, wie den Betriebsleiter, den technischen Leiter oder die Geschäftsführung, überall dort, wo über diese Themen des Umbaus von Maschinen entschieden wird.

  4. Gibt es thematische Dauerbrenner?
    Wie bestreitet man als Unternehmen den Umbau von Maschinen? Das ist nicht nur eine technische Frage, sondern hält auch einige rechtliche Fallstricke bereit. „Plötzlich“ gelten Sie als Hersteller! Sie werden so angesehen, als hätten Sie die Maschine komplett neu gebaut!

    Aber: Alles so zu belassen wie es ist, kann auch keine Lösung sein. Es gibt keinen „Bestandsschutz“! Hier greifen ganz klar die Anforderungen des Betriebssicherheitsrechts.

  5. Was ist das Ziel der Veranstaltung?
    Ziel der Veranstaltung ist es, dass Sie als Teilnehmer für diese Thematik sensibilisiert werden. Die technische Ausführung von Umbauprojekten ist das Eine. Andererseits müssen Sie alles dafür tun, in diesem Zusammenhang auch rechtssicher zu arbeiten.

  6. Was dürfen die Teilnehmer vom Seminar erwarten?
    Das Seminar bietet Ihnen eine kompakte Wissensvermittlung. Sie bekommen die Grundlagen vermittelt, um dann durch das Einführen von Standard-Prozessen und Standard-Dokumenten im Unternehmen auch effizient arbeiten zu können. Die Veranstaltung trägt zur Rechtssicherheit der verantwortlichen Personen bei. Ein ausführliches Skript begleitet die Teilnehmer praxisnah auf die Umsetzung im Unternehmen vor.

Abbildung 3: Auszug aus dem Teilnehmerskript – 1

 


Abbildung 4: Auszug aus dem Teilnehmerskript – 2

Herr Bialek ist beratender Ingenieur und Sachverständiger für Maschinensicherheit und Technische Dokumentation; seit 2007 Referent für CE-Kennzeichnung, Technische Dokumentation und MRL. Co-Autor des „Praxisratgebers Maschinensicherheit“ des FORUM Verlags und verfügt über langjährige Erfahrung als Projektmanager und CE-Beauftragter für Maschinen. Bei der AKADEMIE HERKERT ist Herr Bialek auch Referent des Seminars Die Beschaffung von Maschinen und Anlagen rechtssicher und reibungslos abwickeln.

 

Merching, 26.03.2018
Marion Schlech, Fachbereichsleitung Präsenzlernen und Inhouse-Schulungen

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