Fremdpersonaleinsatz, Vertragstypen und Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis
am 22.05.2017 in München
Referent: Christoph J. Hauptvogel,
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Graf von Westphalen
Teilnehmer: Die 12 Teilnehmer kommen aus sehr unterschiedlichen Branchen, jedoch alle mit demselben Ziel: sich abzusichern, ob ihre bisherigen Einsatzmöglichkeiten von Leiharbeitnehmern nach der am 01.04.2017 in Kraft getretenen Novelle noch rechtskonform sind.
Gleich zu Beginn verweist Herr Hauptvogel auf einen sehr wesentlichen Punkt, der im Laufe des Tages immer wieder auftaucht: Dass Entleiher konsequent nachhaken müssen, ob Verleiher tatsächlich eine gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis haben. In der Praxis neigen nach seinen Erfahrungen manche Unternehmen dazu, dies zu übersehen – bis der erste Bußgeldbescheid eintrifft.
Folgende Antworten waren für die Teilnehmer von besonderer Bedeutung:
Am Ende eines sehr informativen Seminartages mit vielen Antworten, lebhaften Diskussionen und Praxisfällen war für die Teilnehmer klar, an welchen Stellen sie nun ihre Abläufe und Vorgehensweisen im Unternehmen anpassen müssen.
Merching, den 06.09.2017 Julia Blome, Produktmanagement, AKADEMIE HERKERT