Am 01. August 2015 ist die neue Verordnung zu den Dokumentationspflichten (MiLoDokV) beim Mindestlohn in Kraft getreten. Die neue MiLoDokV lockert die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten und ersetzt die bisherige Verordnung vom 18.12.2014.
Ausnahmen bei den Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten bestehen nunmehr für
Diese und weitere gesetzliche Änderungen im Arbeitsrecht müssen Personalverantwortliche kennen. Das Intensiv-Seminar Arbeitsrecht 2016 der AKADEMIE HERKERT informiert einfach, schnell und kompakt über alle aktuellen Neuerungen für 2016 und welche Auswirkungen diese auf die Praxis haben.
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