Nun ist es amtlich: Am 28.10.2014 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen ein ergänztes 62-seitiges BMF-Schreiben, das das bisherige BMF-Schreiben zur Reisekostenreform vom 30.09.2013 ersetzen wird.
Das nun seit knapp 300 Tagen geltende Reisekostenrecht 2014 wirft in der Praxis immer wieder neue Fragen auf. Mit dem Ergänzungsschreiben werden einige bisher offen gebliebene Punkte zur Reform klargestellt bzw. im Detail konkretisiert. Gleichzeitig wird es auch wichtige Neuregelungen geben.
Bei der Reisekostenabrechnung in den Unternehmen sind damit ab sofort folgende wesentliche Punkte zu berücksichtigen:
1. Ergänzungen und Klarstellungen bei der Definition der ersten Tätigkeitsstätte
2. Verpflegungsmehraufwendungen
3. Kürzung bei Verpflegungsmehraufwendungen bei Mahlzeitengestellungen
4. Doppelte Haushaltsführung
5. Mahlzeiten mit amtlichem Sachbezug
Zusammen mit den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 und dem Jahressteuergesetz 2015 kommen damit erneut einige wesentliche Änderungen in der Reisekostenabrechnung auf Unternehmen zu.
Damit betriebliche Reisekostenabrechner ab sofort auf dem neuesten Stand sind, gibt es für Mitarbeiter aus Lohnbüros und Reisekostenabrechnungsstellen das Update-Seminar „Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht 2014/2015“. Hier erfahren die Teilnehmer noch im November 2014 alles Wichtige tagesaktuell direkt vom Experten.
Wer sich umfassend, rechtssicher und praxisnah informieren möchte, kann sich einen Platz sichern unter
www.akademie-herkert.de/reisekosten
– einem Angebot der AKADEMIE HERKERT