Erneut gibt es zahlreiche wichtige Gesetzesänderungen und aktuelle BAG-Entscheidungen, die sich auf die berufliche Ausbildung auswirken.
Neue Rechtsprechung gibt es u.a. topaktuell zum Mindestlohn (ArbG Berlin 4.3.2015 - 54 - Ca 14420/14). Das Arbeitsgericht Berlin klärt damit die Anrechenbarkeit von Urlaubsgeld und Sonderzahlungen auf den Mindestlohn.
Wichtig ist auch das Urteil des BAG vom 19.3.2015 zur Haftung Auszubildender. Dies stellt fest, dass für Auszubildende altersunabhängig die gleichen Regeln gelten wie für Arbeitnehmer. Im konkreten Fall ging es um ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 EUR für eine Augenverletzung, die durch einen 19-jährigen Auszubildenden verursacht wurde.
Im Update-Seminar „Das aktuelle Berufsbildungsrecht“ werden die aktuellen Urteile und Gesetzgebung sowie deren Auswirkung auf die Praxis leicht verständlich erläutert.
Die Teilnehmer erfahren hier praxisnah, wie sie auch in besonders schwierigen Situationen sicher mit Auszubildenden umgehen und Konfliktpotentiale so rechtssicher lösen.
Die zusätzliche Möglichkeit sich mit Ausbilder-Kollegen auszutauschen und individuelle Fälle zu besprechen, verspricht einen hohen Praxisnutzen für die Teilnehmer.
Interessenten finden mehr Informationen und aktuelle Termine unter
www.akademie-herkert.de/berufsbildungsrecht