Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu schützen. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung macht dazu bestimmte Vorgaben, um Ansteckungen mit dem Corona-Virus zu verhindern. Wichtige Bestandteile dieser Verordnung sind Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Unternehmen sowie die Bereitstellung von medizinischen Gesichtsmasken und Atemschutzmasken. Am 13.03.2021 hat das Bundeskabinett zuletzt einige redaktionelle Änderungen an der Verordnung vorgenommen, die u. a. die Gültigkeit und die Bereitstellung von Gesichtsmasken betreffen.
Außerdem wurde auf dem Corona-Gipfel am 22.03.2021 beschlossen, die Umsetzung von Corona-Tests in Unternehmen auszuweiten.
Doch die Schutzpflichten des Arbeitgebers, die Maskenpflicht am Arbeitsplatz, Corona-Tests im Unternehmen und zusätzlich noch die Impfung von Mitarbeitern bedeuten für Arbeitgeber besondere Herausforderungen. Bspw. stellen sich folgende Fragen:
Unser Tipp: Alle Antworten auf diese Fragen erläutert die erfahrene Expertin Dr. Carmen Hergenröder anhand der aktuellen Gesetzgebung und neuesten Rechtsprechung live im einstündigen Online-Seminar Infektionsschutz im Unternehmen – Rechte, Pflichten und Grenzen kennen.
Augsburg, 31.03.2021 Online-Redaktion AKADEMIE HERKERT