Aktuelle Gesetzesänderungen und neueste Rechtsprechung kennen
am 04.05.2017 in München
2017 haben sich im Bereich des Arbeitsrechts zahlreiche Änderungen ergeben, über die Unternehmen bestens informiert sein müssen. Wir waren am 04.05.2017 in München zu Besuch beim Seminar „Update Arbeitsrecht 2017“, um uns einen direkten Eindruck davon zu verschaffen, vor welche Fragen und Probleme sich die Personalverantwortlichen im alltäglichen Umgang mit den arbeitsrechtlichen Vorgaben gestellt sehen.
Das Seminar wird geleitet von Rechtsanwalt Jean Martin Jünger, der über mehrjährige Erfahrung als Autor und Referent zum Thema Arbeitsrecht verfügt. Die zwölf Teilnehmer setzen sich zusammen aus Personalverantwortlichen aus Unternehmen verschiedenster Branchen; selbst bis aus dem Schwarzwald reist eine Gruppe an. Während sich viele vor allem ein umfassendes Bild der aktuellen Gesetzeslage machen wollen, um sich so die für ihre Berufspraxis nötige Sicherheit zu verschaffen, treten einige bereits zu Beginn des Seminars mit zielgerichteten Fragen zu konkreten Problemen an Herrn Jünger heran. Egal ob Betriebsrat, Langzeitkranke oder private Smartphone-Benutzung am Arbeitsplatz – die Fragen drehen sich hauptsächlich darum, wie weit die Rechte der Unternehmen gehen und wie sich der Arbeitgeber gerade bei Problemen mit Mitarbeitern rechtlich absichern kann und muss, um sich nicht im Ernstfall angreifbar zu machen.
Den ganzen Seminartag hinweg bringt Herr Jünger den Teilnehmern auf klare und kurzweilige Weise allgemeine rechtliche Grundsätze, typische Stolperfallen in juristischen Formulierungen sowie aktuelle Änderungen und Beschlüsse näher. Seine zahlreichen Fallbeispiele lockert er immer wieder gekonnt durch Rollenzuweisungen innerhalb der Gruppe auf. So verbinden die Teilnehmer am Ende des Tages mit den doch recht komplexen Inhalten nicht nur Paragraphen, sondern auch die Gesichter der anderen Teilnehmer.
Die großen Themenbereiche und Fragestellungen des Seminars sind:
Festzuhalten bleibt, dass das Arbeitsrecht permanenten Gesetzesänderungen unterliegt. Dadurch bleibt für die Personalverantwortlichen in den Unternehmen die Frage nach der rechtskonformen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen weiterhin hochaktuell und eine kontinuierliche Weiterbildung unentbehrlich.
Merching, 06.06.2017
Elisabeth Fritz, Beraterin Inhouse-SchulungenSenta Sanders, Produktmanagerin Distance Learning