Wer ortsfeste Anlagen und Maschinen betreibt, muss diese regelmäßig prüfen- so sehen es die entsprechenden Rechtsgrundlagen vor. Was allerdings unmittelbar verbindlich ist und wie die Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können, ist vielen Verantwortlichen nicht klar. Diesen Fragen geht Diplom-Ingenieur Karl Donath im Seminar gemeinsam mit den Teilnehmern auf den Grund. Der folgende Rückblick bezieht sich auf einen Seminarbesuch am 30.01.2018 in Stuttgart. Der Teilnehmerkreis ist an diesem Tag bunt gemischt und erstreckt sich vom Sachverständigen über den Vertriebsmitarbeiter bis hin zur verantwortlichen Elektrofachkraft, FaSi oder Betriebsleiter. So unterschiedlich der Teilnehmerkreis auch ist, haben doch alle vorwiegend eines im Sinn: Zu erfahren, wie rechtssicher geprüft werden kann. Rechtsgrundlagen: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind beim Prüfen zu beachten? Abbildung 1: Folie 6 der Teilnehmerunterlagen (Bereich Recht) Unmittelbar rechtsverbindlich sind nationale und EU-weite Gesetze sowie nationale Verordnungen und die Vorschriften der Unfallversicherungsträger. Die Betriebssicherheitsverordnung legt in den Paragraphen 3 (Gefährdungsbeurteilung), 4 (Grundpflichten des Arbeitgebers), 5 (Anforderungen an Arbeitsmittel) und 14 (Prüfung von Arbeitsmitteln) verbindlich die Rahmenbedingungen zum Prüfen fest, und zwar mit dem Ziel der Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten. Nicht unmittelbar verbindlich sind hingegen die Anforderungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Werden die TRBS allerdings befolgt, so ist gesichert, dass die Anforderungen des § 4 BetrSichV eingehalten sind. Eine Abweichung von den TRBS ist also zulässig, muss aber gut begründet und dokumentiert sein. Neben der Betriebssicherheitsverordnung sind auch die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) rechtsverbindlich. Ihre Nichteinhaltung kann als fahrlässige oder vorsätzliche Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat geahndet werden. Insbesondere die DGUV Vorschrift 3 und die DGUV Vorschrift 4 (für Betriebe der öffentlichen Hand) sind relevant für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen. Ähnlich wie die TRBS sind auch die in der obigen Grafik abgebildeten weiteren Normen und Regeln an sich nicht rechtsverbindlich. Allerdings fordern einige Gesetze und Vorschriften (so auch die DGUV) die Einhaltung bestimmter Normen und Regeln – z.B. der Elektrotechnischen Regeln in den VDE-Bestimmungen. VDE-Normen sind also zu beachten, es sei denn es wird eine „ebenso wirksame andere Maßnahme getroffen“ (DGUV Vorschrift 3 §2 (1)). In diesem Fall muss unbedingt dokumentiert und nachgewiesen werden, dass die getroffene Maßnahme tatsächlich ebenso wirksam ist, andernfalls wird auch hier von einem Sorgfaltsverstoß und von fahrlässigem Handeln ausgegangen. Geprüft und für gut befunden: Welches Vorgehen empfiehlt sich für die Prüfung elektrischer Anlagen? Die DIN VDE 0100-600 (Errichten von Niederspannungsanlagen) und 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen) legen folgendes Vorgehen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen fest:
Die Besichtigung als erster Schritt der Prüfung dient dem Nachweis der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Anlage. Folgende Punkte müssen in diesem Schritt nachgewiesen werden:
Dazu muss u.a. geprüft werden, ob folgende Normen erfüllt sind: VDE 0100-410, VDE 0100-420, VDE 0100-430, VDE 0100-510, VDE 0100-520, VDE 0100-530, VDE 0100-540, VDE 0298-4. Das Messen und Erproben dient dem Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion der elektrischen Anlage. In diesem zweiten Schritt empfiehlt sich folgende Reihenfolge für die Prüfungen:
Die Prüfreihenfolge sollte dabei unbedingt beachtet werden, Abweichungen nur im Einzelfall und von erfahrenem Prüfpersonal vorgenommen werden. Mit der Dokumentation der Ergebnisse der Schritte 1 und 2 schließt die Prüfung ab. Um Prüfungen rechtssicher durchzuführen, muss unbedingt eine exakte Dokumentation erfolgen, damit im Konfliktfall auf eine Argumentationsbasis zurückgegriffen werden kann. Auch für die Wiederholungsprüfung stellt die Dokumentation der letzten Prüfung eine wichtige Grundlage dar. Hierzu muss Folgendes festgehalten werden:
Zusätzlich darf der Prüfbericht Empfehlungen für Reparaturen oder Verbesserungen enthalten und sollte eine Empfehlung für den Zeitraum der wiederkehrenden Prüfung geben (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben). Die Dokumentation ist mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren, Herr Donath empfiehlt allerdings eine langfristige Aufbewahrung aller Prüfberichte. Fazit Das Prüfen ortsfester elektrischer Anlagen ist insgesamt sehr streng reglementiert und stellt hohe Anforderungen an den Prüfer. Soviel war den Teilnehmern bereits vor dem Seminar klar. Aus dem Seminar konnten die Teilnehmer vor allem Hinweise dazu mitnehmen, wo sie die rechtlichen Grundlagen für eine rechtssichere Prüfung finden können und wie sie in der Praxis damit umgehen müssen, um den hohen Anforderungen gerecht zu werden. Besonders hilfreich war der Austausch zwischen den Teilnehmern und mit dem Referenten – so konnten einige Best-Practice-Lösungen erarbeitet werden, mit denen die Teilnehmer künftig prüfen werden. Merching, 02.02.2018 Denise Burba, Produktmanagement AKADEMIE HERKERT