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Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) ist am 28.05.2021 in Kraft getreten. Es enthält neue Anforderungen an Unternehmen (Kritis) und räumt dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) deutlich mehr Befugnisse ein, mit dem Ziel die IT-Sicherheit in Deutschland zu stärken. Die Mehrzahl der Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 basiert dabei auf dem geänderten BSI-Gesetz (BSIG).
(Bild: © VideoFlow – stock.adobe.com)
Das Zweite IT-Sicherheitsgesetz („Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“) ist nach zahlreichen Referentenentwürfen und teils erheblichen Anpassungen am 28.05.2021 in Kraft getreten. Es geht im Wesentlichen darum, die Sicherheitsvorkehrungen die IT-Sicherheit betreffend weiterzuentwickeln. Dabei räumt das IT-SiG 2.0 vor allem dem BSI deutlich mehr Befugnisse ein und nimmt Kritis-Betreiber mehr in die Pflicht.
Die wichtigsten Neuerungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 für Unternehmen, BSI und Verbraucher sind u.a. Folgende:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird mit 799 neuen Stellen verstärkt und bekommt mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 neue Befugnisse:
Stärkere staatliche Schutzfunktionen
Mit der Anpassung der BSI-Kritisverordnung wird die Definition der Betreiber kritischer Infrastrukturen angepasst. Das führt dazu, dass künftig mehr Unternehmen unter diese Definition fallen und somit gemäß BSIG verstärkte Anforderungen an die IT-Sicherheit erfüllen müssen.
Fallen aktuell 1.600 Unternehmen unter die Definition „Kritis-Betreiber“ werden es künftig 270 mehr. Diese kommen v. a. aus folgenden Bereichen:
Unternehmen, die nach dem neuen IT-Sicherheitsgesetz als Kritis-Betreiber definiert werden, müssen sich mit dem Gesetz genau vertraut machen, um ihre Pflichten zu kennen und Bußgeld zu vermeiden. Das Online-Seminar „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ erklärt kompakt alle Neuerungen und vermittelt Handlungsempfehlungen.
Bevor das IT-Sicherheitsgesetz vom Bundesrat am 07.05.2021 verabschiedet wurde, gab es zahlreiche Referentenentwürfe, die immer wieder angepasst werden mussten. Alleine im Zeitraum 19.11.2020 bis 16.12.2020 waren es fünf Entwürfe, die immer wieder geändert werden mussten.
Fachkreise und Verbände kritisieren, dass ihre Beteiligung an der Ausarbeitung der Referentenentwürfe stark beeinträchtigt war. So waren z.B. die Änderungen in den jeweils neuen Fassungen nicht kenntlich gemacht worden, während gleichzeitig die Fristen für die Stellungnahmen mit teils nur einem Tag Zeit viel zu kurz waren.
Daneben gibt es Kritik an inhaltlichen Punkten wie z.B.:
Augsburg, 09.06.2021Online-Redaktion AKADEMIE HERKERT