Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich am 17.12.2015 auf einen Kompromiss bezüglich der neuen EU-Datenschutzvorschriften geeinigt (Pressemitteilung des Europäischen Parlaments). Über den Kompromisstext für die Verordnung stimmt das Plenum im Frühjahr 2016 (voraussichtlich März oder April) ab. Nach dem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften umzusetzen.
Ziel des Gesetzes
Durch eine europaweit geltende Datenschutz-Grundverordnung soll eine umfassende Regelung für den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union geschaffen werden. Dadurch soll die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG ersetzt und den Gegebenheiten des digitalen Zeitalters angepasst werden.
Berichterstatter Jan Philipp Albrecht (Grüne/EFA, DE): "Die Verordnung gibt den Nutzern die Entscheidung über ihre persönlichen Daten zurück“ und „ … den Unternehmen Rechtssicherheit und Wettbewerbschancen. Zukünftig gilt in der ganzen EU ein einziger einheitlicher Datenschutzstandard. Das bedeutet weniger Bürokratie und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt".
Das kommt auf Unternehmen zu
Mit der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung durch die Mitgliedstaaten werden wesentliche Änderungen auf Unternehmen zukommen:
Aktuelle Informationen zur EU-Datenschutzreform und zur Umstellung im Unternehmen gibt es auf dem Seminar der AKADEMIE HERKERT: Seminar: Das Update im Datenschutz 2016, Alle Neuerungen kompakt für Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführer!.