Den 01. Mai 2015 sollten sich Immobilienmakler und Eigentümer rot im Kalender anstreichen: An diesem Tag tritt die in 2014 verabschiedete Regelung in Kraft, welche die eindeutige Angabe von Energiekennwerten in kommerziellen Immobilienanzeigen fordert.
Laut EnEV 2014 gilt es als Ordnungswidrigkeit im Sinne des Energieeinsparungsgesetztes (EnEG), wenn die geforderten Werte bei Verkauf, Neu-Vermietung und Verpachtung von Gebäuden nicht in Anzeigen enthalten sind. Bei Verstoß drohen nun verschärfte Maßnahmen und ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro!
Die Online-Zertifikats-Schulung "EnEV in der Praxis richtig umsetzen" vermittelt in kompakten Video-Tutorials alle Neuerungen, die seit der EnEV 2014 gelten und umgesetzt werden müssen.
So können Verantwortliche hohe Strafen umgehen und ihren Kunden eine regelkonforme Anwendung garantieren.
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