Neuigkeiten & Fachwissen
02.08.2017

Referent: Dipl.-Ing. Burkhard Norbey, der durch seine jahrzehntelange Berufserfahrung im Arbeitsschutz und seine umfangreiche Referententätigkeit nicht nur weiß, wovon er redet, sondern es auch versteht, die komplexen Inhalte rund um das Thema Arbeitsschutz für seine Seminarteilnehmer in verständlicher Form aufzubereiten und auf lockere Art und Weise zu vermitteln.

Teilnehmer: Die 14 Teilnehmer nehmen in Unternehmen verschiedener Branchen sowie öffentlichen Verwaltungen teilweise recht unterschiedliche Funktionen ein. Was sie verbindet ist die Tatsache, dass sie – teils regelmäßig, teils zum ersten Mal – mit Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb in Berührung kommen und sich hier fortbilden möchten.

Gefährdungsbeurteilungen sind und bleiben seit ihrer Einführung mit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes von 1996 für viele ein heißes Eisen. In vielen Betrieben wagt sich keiner so recht an die vermeintliche „Mammutaufgabe“. So wird die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gerne auf die lange Bank geschoben – und das, obwohl nun die Bußgeldtatbestände erheblich verschärft wurden. Gleich zu Beginn des Seminars macht Herr Norbey unmissverständlich klar, was die Zahlen belegen: Hier besteht auch nach 20 Jahren noch erheblicher Handlungsbedarf. Erst in ca. der Hälfte der deutschen Unternehmen liegen überhaupt Gefährdungsbeurteilungen vor – und davon entsprechen gut zwei Drittel nicht den Anforderungen.

Gleich zu Beginn des Seminars führt der Referent die Seminarteilnehmer behutsam durch die Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, die für die angemessene Erstellung und Implementierung von Gefährdungsbeurteilungen relevant sind. Das ist dringend nötig, denn nach wie vor herrscht in Unternehmen oft wenig Klarheit darüber, wer für welche Schritte zuständig ist, was genau getan werden muss und wo diese Informationen nun im Einzelnen zu finden sind. Schritt für Schritt beleuchtet Herr Norbey zusammen mit den Seminarteilnehmern einzelne Passagen aus der neuen Betriebssicherheitsverordnung und klärt, welchen Anforderungen die Unternehmen bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gerecht werden müssen. Die zweite Hälfte des Tages ist dann ganz der konkreten Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung gewidmet: Hier stellt der Experte unter Zuhilfenahme vieler Beispiele die sieben Schritte zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Detail vor und gibt Tipps für die praktische Umsetzung.

Immer wieder wird klar, dass eine der Hauptursachen für Probleme mit der Gefährdungsbeurteilung nach wie vor in der falschen bzw. mangelhaften betrieblichen Organisation zu finden ist. Besonders fallen dabei fallen zwei große Punkte ins Gewicht, die im Seminar für große Diskussionen sorgen:

  • Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der nötigen Schutzmaßnahmen liegt prinzipiell immer beim Arbeitgeber. Der kann bei Mängeln belangt werden, kann aber auch seine Kontroll- und Beauftragungsfunktion im Rahmen einer Pflichtenübertragung an die Führungskräfte weitergeben. Da eine Gefährdungsbeurteilung aber nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden darf, dürfen dafür nur fachkundige Führungskräfte ausgewählt werden. Hier ist also regelmäßige Weiterbildung unerlässlich. Je nach Arbeitsumfeld muss außerdem beachtet werden, dass nicht immer alle für die Gefährdungsbeurteilung relevanten Bereiche durch die betriebsinterne Sicherheitsfachkraft abgedeckt werden können – in diesem Fall muss dann externe Beratung hinzugezogen werden.

  • Eine sorgfältige Planung und Dokumentation ist für die Rechtssicherheit das A und O. Die einzelnen Verantwortlichkeiten für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung innerhalb der betrieblichen Organisation müssen klar abgesteckt und kommuniziert werden, und die Durchführung einzelner Schutzmaßnahmen sowie die Überprüfung ihrer Wirksamkeit müssen gewissenhaft dokumentiert werden. Sollte die verantwortliche Führungskraft bei der Überprüfung Handlungsbedarf feststellen, muss sie den Vorgesetzten bzw. den Arbeitgeber darüber informieren. Herr Norbey weist ausdrücklich darauf hin, dass ein einmaliger Hinweis im Ernstfall nicht als ausreichend gilt. Auch hier sollte die Führungskraft also ihre Bemühungen immer klar dokumentieren. 


Trotz des teilweise recht trockenen Inhalts gelingt es Herrn Norbey, eine lockere Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Dank seines breiten Erfahrungsschatzes kann er auf jede Teilnehmerfrage ausführliche und fundierte Antworten geben, die nicht selten auch die anderen Teilnehmer zu weiterführenden Diskussionen anregen – teils bis in die Pausen und weit über das Seminarende hinaus.

Elisabeth Fritz,
Beraterin Inhouse-Schulungen

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