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Wenn es brennt, sind die Vorgaben und Maßnahmen zum abwehrenden Brandschutz für alle im Gebäude befindlichen Personen bindend. Diese Verbindlichkeit gilt jedoch auch für den vorbeugenden Brandschutz, ob die Personen vor Ort nun Betriebsangehörige sind oder nicht. Welche Vorgaben und Maßnahmen konkret zu befolgen sind, ist in der Brandschutzordnung festgelegt, die wiederum – je nach angesprochener Personengruppe – untergliedert ist in Brandschutzordnung Teil A, Teil B und Teil C. Doch welche Kriterien und Anforderungen muss eine Brandschutzordnung erfüllen, allgemein und in den einzelnen Teilen der Brandschutzordnung? Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was Sie über die rechtlichen Grundlagen sowie die notwendigen Inhalte wissen müssen. Zudem geben wir Ihnen eine Übersicht, was Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie Ihre individuelle Brandschutzordnung erstellen – in Form praktischer Empfehlungen und Checklisten.
Rechtlich betrachtet sind Brandschutzordnung und Feuerwehrpläne zunächst durch die Bauordnungen, die Arbeitsschutzvorgaben sowie die Vorgaben der Feuerversicherungen geregelt. So sagen zum Beispiel die Verkaufsstätten- und die Versammlungsstättenverordnungen, dass entweder der Betreiber selbst oder ein von ihm beauftragter Verantwortlicher eine Brandschutzordnung zu erstellen und bekannt zu machen hat. Diese Maßgabe gehört zum betrieblich-organisatorischen Brandschutz, der – neben baulichen, anlagentechnischen und abwehrenden Aspekten – einen essenziellen Teil des vorbeugenden Brandschutzes darstellt.
Um sicherzustellen, dass alle obligatorischen Inhalte Berücksichtigung finden, orientiert man sich idealerweise an der DIN 14096, wenn Sie die Brandschutzordnung erstellen (mehr zur DIN im Laufe des Beitrags). In der Brandschutzordnung selbst müssen die folgenden drei Teile enthalten sein:
Die richtige Bedienung der Einrichtungen und Anlagen zur Feuerlöschung und Alarmierungsanlagen gehören zu den Pflichtinhalten der Unterweisung zum Brandschutz. (Bild: © auremar / stock.adobe.com)
Neben der Bekanntmachung der Brandschutzordnung, Teile A und B im Besonderen, sind auch regelmäßig Unterweisungen zum Brandschutz sowie Arbeitsschutz durchzuführen: Vor Beginn der Arbeitsaufnahme, anschließend mindestens einmal jährlich und für Auszubildende halbjährlich. Vorgegebene Inhalte zur Unterweisung zum Brandschutz sind unter anderem:
Hinsichtlich anzufertigender Dokumente haben Brandschutzverantwortliche nicht nur die Aufgabe, die Brandschutzordnung zu erstellen, denn neben dieser sind noch weitere Dokumente notwendig:
Darüber hinaus müssen verantwortliche Personen die Neuerungen in Sachen Brandschutz-Vorschriften im Auge behalten und die Brandschutzordnung in ihren Unternehmen gegebenenfalls anpassen und aktualisieren: Die Prüfung ist mindestens alle zwei Jahre durchzuführen. Mehr über aktuelles Brandschutzmanagement und Informationen dazu, wie Sie die Brandschutzordnung erstellen und gegebenenfalls anpassen, erfahren Sie in kompakter Form beispielsweise beim zweitägigen Fachkongress Brandschutz 2020 sowie im zweitägigen Update-Seminar Brandschutzbeauftragter 2020.
Ganz grundsätzlich geht es bei der Brandschutzordnung um das Verhalten der anwesenden Personen im Brandfall sowie um die Vermeidung von Brandfällen. Die Inhalte der Brandschutzordnung sind bundesweit einheitlich mit der bereits erwähnten DIN 14096 festgelegt, die alle obligatorischen Anforderungen an die Brandschutzordnung im Unternehmen erfüllt. Denn als grundsätzliche Richtlinie für die Brandschutzordnung gilt, generell geeignete und ausreichende Informationen an die Personen weiterzugeben, die sich im Gebäude aufhalten. Insofern bietet die DIN 14096 eine weitestgehend rechtssichere Grundlage, auf welcher der betriebliche Brandschutz die Brandschutzordnung aufsetzen kann. So beschreibt diese eine anerkannte Ausgestaltung der Inhalte der Brandschutzordnung sowie eine Gliederung in die Teile A, B und C, und an welche Personengruppen sich diese richten.
Teil A der Brandschutzordnung befasst sich mit allgemeinen Vorgaben zur Unfallverhütung sowie einer knappen Übersicht über das richtige Verhalten im Brandfall. Insofern adressiert Teil A alle im Gebäude befindlichen Personen, wie zum Beispiel
Der Brandschutzordnung Teil A ist als Aushang zu platzieren und damit für alle einsehbar zumachen. Die Aushänge müssen mindestens DIN A4 oder größer sein. Die darin aufgeführten Verhaltensregeln sind den Angaben in den Flucht- und Rettungsplänen untergeordnet. Für den Brandschutzordnung Teil A gilt laut DIN 14096:
Hinweis: Die Verwendung eigener Schlagworte, Symbole oder Sicherheitszeichen in Brandschutzordnung Teil A entspricht nicht der DIN und ist daher zu vermeiden.
Deutlich umfangreicher ist der Brandschutzordnung Teil B. Dieser richtet sich an Personen, die sich dauerhaft beziehungsweise regelmäßig im Gebäude aufhalten und keine spezifischen Brandschutzaufgaben innehaben, jedoch mit den vorhandenen brandschutzrelevanten Gegebenheiten vertraut sein sollten. Der Teil B liegt allen als Merkblatt, Broschüre oder elektronisch vor, übliche Formate sind DIN A4, A5 oder A6. Wenn die Personen die Unterlagen erhalten, ist der Empfang per Unterschrift zu bestätigen. Zwar sind für den Brandschutzordnung Teil B weder Symbole noch Schrift oder Gestaltung graphisch vorgegeben, jedoch müssen die Texte eindeutig und leicht verständlich sein. Auch darf der Teil B Fremdsprachen beziehungsweise Übersetzungen enthalten, sofern Sie fremdsprachigen Textteile optisch absetzen, wenn Sie diesen Teil der Brandschutzordnung erstellen. Zudem muss Teil B ständig aktuell gehalten werden und besteht aus den vorgegebenen Punkten a) bis l):
Brandschutzordnung Teil C ist für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben gültig
Der abschließende Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen, die im Betrieb nicht nur reguläre Pflichten erfüllen, sondern auch Brandschutz-spezifische Aufgaben innehaben. Beispiele dafür sind
Diese Personen müssen den Brandschutzordnung Teil C in Papierform erhalten. Zudem muss es eine Empfangsbestätigung geben. Hinsichtlich des Formates sind die Optionen DIN A4, DIN A5 oder auch A6, für möglicherweise nötige Pläne gegebenenfalls auch DIN A3. Hier ist man in der graphischen Gestaltung vergleichsweise frei, das heißt, es sind Symbole erlaubt und man kann Teil C individuell erstellen. Jedoch gilt auch hier, dass die Texte eindeutig, verständlich und aktuell gehalten sein müssen. Der vorgeschriebene Inhalt umfasst die folgenden Punkte a) bis h):
Es gibt zahlreiche Informationen und Ressourcen zum Thema, wie Sie idealerweise eine Brandschutzordnung erstellen. Wichtig ist, dass der organisatorische Brandschutz für Ihr Unternehmen individueller Erstellung bedarf, da er die spezifischen Begebenheiten im Betrieb aufgreifen muss. Die bereits erwähnte DIN 14096 zur Brandschutzordnung bietet jedoch zahlreiche wertvolle Hinweise und Orientierungshilfen, mit denen Sie diesem Bereich des betrieblichen Brandschutzes gerecht werden können.Arbeitsschutzgesetz gibt Maßnahmen zum Brandschutz vorWenn Sie vor der Aufgabe stehen, eine individuelle Brandschutzordnung zu erstellen, sollten Sie Folgendes berücksichtigen: Arbeitgeber sind auch nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen) zu Maßnahmen verpflichtet, die mit dem organisatorischen Brandschutz zusammenhängen. Dazu gehört unter anderem, die für den Notfall erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen einzurichten, insbesondere für die Bereiche
Hier spielen beispielsweise die Feuerwehrpläne hinein, die einige wenige Konzerne der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung stellen müssen. Verschaffen Sie sich also zunächst einen Überblick über alle Unterlagen, die Sie für die Brandschutzordnung erstellen müssen. So können Sie den Aufwand besser planen und sichergehen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
Insbesondere für Teil C lohnt es sich, die folgenden Punkte vorab zu berücksichtigen, wenn Sie die Brandschutzordnung erstellen:
Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht von jeweils fünf Punkten, die leicht vergessen werden, wenn Unternehmen ihre individuelle Brandschutzordnung erstellen. Gehen Sie die einzelnen Teile der Brandschutzordnung durch und vergewissern Sie sich, dass Sie neben den allgemeinen und inhaltlichen Vorgaben zur DIN 14096 auch die folgenden Aspekte berücksichtigt haben:Checkliste zu Brandschutzordnung Teil A
Checkliste zu Brandschutzordnung Teil B
Checkliste zu Brandschutzordnung Teil C
Für den betrieblichen Brandschutz allgemein ist es das A und O, alle Gesetzesänderungen und Neuerungen im Laufe der Zeit im Blick zu behalten. Gerade durch den Turnus von zwei Jahren können die fristgerechte Überprüfung und Aktualisierung der Brandschutzordnung leicht neben regulären Arbeitsaufgaben sprichwörtlich untergehen. Erfahrungsgemäß gilt das Gleiche für die Unterweisungen zum Brandschutz. Gerade diesen Punkten sollte besondere Aufmerksamkeit zukommen – ist doch gerade menschliches Fehlverhalten laut Statistik die zweithäufigste Brandursache in Deutschland.Sie erstellen die Brandschutzordnung in erster Linie für die Menschen und deren Sicherheit. Wenn Sie all diese Punkte berücksichtigen und die betriebsspezifischen Gegebenheiten gezielt einbeziehen, sind Sie auf einem guten Weg.
Augsburg, 20.04.2020Online-Redaktion AKADEMIE HERKERT