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Die Erfüllung aller Arbeitsschutz-Regeln und -Vorgaben – gesetzlich wie intern – ist eine zentrale unternehmerische Aufgabe. Zur Unterstützung der Arbeitgeber sind gezielte Unterweisungen und die Schulung der Führungskräfte zu Arbeits- und Gesundheitsschutz unverzichtbar. Dieser Beitrag beleuchtet zentrale Aspekte der Rechtsgrundlage zu Arbeitsschutz, nachhaltiger Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Gefährdungsbeurteilung und Verantwortlichkeiten.
Klare Arbeitsschutz-Regeln und Unterweisungen sind zentrale Instrumente für wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Um die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes umfassend zu erfüllen, empfiehlt sich die regelmäßige Schulung für Führungskräfte sowie aller Sicherheits-Verantwortlichen im Unternehmen. (Bild: © goodluz / stock.adobe.com)
Die rechtlich sichere Umsetzung aller Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitssicherheit ist Pflicht. In diesem Zuge fallen verschiedenen Personen im Unternehmen zentrale Aufgaben zu, insbesondere
Für interne Mitarbeitende mit Führungsverantwortung ist wichtig zu wissen, dass sie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz innerhalb ihres Bereichs verantworten. In regelmäßigen Abständen und bei Neubesetzung empfiehlt sich daher eine entsprechende Unterweisung sowie Schulung. Für Führungskräfte muss klar sein: Ihre Zuständigkeit geht über eine Eigenverantwortung und Vorbildfunktion hinaus.
Erfüllt Ihr Unternehmen alle aktuellen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes zur Gefährdungsbeurteilung? Bringen Sie sie jetzt auf den neuesten und rechtssicheren Stand:
Zu befolgende Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz und Regeln zur Umsetzung definiert in Deutschland das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Es verpflichtet die Unternehmen, effizienten Arbeitsschutz und wirksame Unfallvermeidung zu gewährleisten. Ein besonderer Fokus liegt hier auf der sich immer schneller veränderten Arbeitswelt im digitalen Wandel. Maßgeblich ist dabei das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dessen regelmäßige Aktualisierung stets zu berücksichtigen ist.
In diesem Rahmen fallen dem Arbeitgeber umfangreiche Aufgaben zu:
Dies ist zum einen ein wesentliches Element der Unfallverhütung und Eindämmung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Zum anderen geht es um den betrieblichen Gesundheitsschutz, also die nachhaltige Prävention arbeitsbedingter Beeinträchtigungen der Gesundheit sowie Berufskrankheiten.
Die Rechtsgrundlage im Arbeitsschutz sieht eine Unterstützungspflicht im Arbeits- und Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten bei der Arbeit vor (§ 16 ArbSchG). Bemerken diese etwa ein erhebliches Sicherheitsrisiko oder einen Defekt an den Schutzmaßnahmen, müssen sie dies an die zuständigen Vorgesetzten unmittelbar melden. Zudem sind die Beschäftigten explizit dazu verpflichtet, den Arbeitgeber bei der Erfüllung der behördlichen Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu unterstützen.
Die Gesetzgebung zum Arbeitsschutz wird ergänzt durch spezifischere Verordnungen mit entsprechenden Schwerpunkten, wie zum Beispiel
Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes muss die Gefährdungsbeurteilung alle arbeitsrelevanten Tätigkeiten berücksichtigen. Damit bildet sie das Kernstück im Arbeits- und Gesundheitsschutz des Unternehmens und erfordert sorgfältige sowie transparente Dokumentation. (Bild: © Pitchayaarch / stock.adobe.com)
Die wohl wichtigste Säule des Arbeitsschutzgesetzes ist die Gefährdungsbeurteilung. § 5 ArbSchG* verpflichtet die Unternehmer/innen als Arbeitgeber,
Die korrekt erstellte und fortlaufend aktualisierte Gefährdungsbeurteilung mit Dokumentation bildet den belastbaren Nachweis, dass
Um sich rechtlich abzusichern, ist die Umsetzung umfangreicher Vorgaben, Technischer Regeln und Gesetze notwendig. Dafür können Geschäftsführer/innen und Sicherheits-Verantwortliche in einem eintägigen Seminar zum Arbeitsschutz für Führungskräfte alle notwendigen Grundlagen erwerben. Die „Gefährdungsbeurteilung: In 7 Schritten rechtssicher erstellen, dokumentieren und umsetzen“ kann als Präsenz- oder Online-Seminar durch Führungskräfte, Geschäftsführer/innen, SiFas, Sicherheitsbeauftragte oder auch Betriebs- und Personalräte absolviert werden. Ein besonderer Fokus liegt neben der Rechtsgrundlage im Arbeitsschutz auf der praktischen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen.
Weitere Informationen zu Inhalten und Methoden finden Sie hier:
In 7 Schritten rechtssicher erstellen, dokumentieren und umsetzen
Sicherheitsfachkräfte nehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz eine unterstützende Rolle ein. Daher bleibt eine gezielte und regelmäßige Schulung der Führungskräfte sowie Unterweisungen für die Beschäftigten unverzichtbar. (Bild: © goodluz / stock.adobe.com)
Zu den bereits genannten Punkten zur Rechtsgrundlage im Arbeitsschutz kommt unter anderem das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hinzu. Dieses richtet sich an
die der Arbeitgeber zu bestellen hat, um ihn bei der Unfallverhütung zu beraten und zu unterstützen (§ 1 ASiG). Gleichzeitig sind sie bei der Erfüllung dieser Pflicht durch Einbringung ihrer Fachkenntnisse nicht an Weisungen gebunden. Die ASiG-Vorgaben zur Sicherheit am Arbeitsplatz konkretisiert die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Diese Personengruppe nimmt eine unterstützende Rolle ein im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie der sorgfältigen Umsetzung der Arbeitsschutz-Regeln. Dabei bleibt es für Vorgesetzte unverzichtbar, sich ebenfalls mit allen relevanten Arbeitsschutzgrundlagen für Geschäftsführer und Führungskräfte rechtssicher vertraut zu machen. Dazu gehört die genaue Kenntnis der
Eine kompakte Zusammenfassung mit dem Fokus auf die individuell relevanten Aspekte für Ihr Unternehmen bietet unser eintägiges Seminar Arbeitsschutzgrundlagen – Alles Wichtige von Organisation bis Gefährdungsbeurteilung. In diesem Seminar für Führungskräfte und betriebliche Vorgesetzte schaffen diese den idealen Rahmen, um
Um die richtigen Arbeitsbedingungen im Sinne der aktuellen Rechtsgrundlage des Arbeitsschutzes zu gewährleisten, schafft die gezielte Schulung der Führungskräfte die notwendigen Voraussetzungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, spezifische Fragen aus Ihrer Unternehmenspraxis zu stellen und passgenaue Antworten zu erhalten. Mehr zu Inhalten, Methodik und Ablauf erfahren Sie hier:
Zusammengefasst stehen Geschäftsführung und Führungskräfte in der Pflicht, alle aktuellen Vorgaben zu Arbeitsschutz, Regeln und Gesetzgebungen zu kennen sowie umzusetzen. An erster Stelle stehen der Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz für alle Mitarbeitenden zu jeder Zeit. Damit verbunden ist die Einhaltung aller relevanter Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz sowie interner Regelungen im Arbeitsalltag
Entscheidender Faktor dafür ist die umfassende Schulung für Führungskräfte und Sicherheits-Verantwortliche sowie Geschäftsführung und die Mitarbeitenden selbst. Es ist an den Unternehmen, eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die richtigen Voraussetzungen zu schaffen – für lückenlosen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz.
*Seit 2013 wurde die gesetzliche Vorgabe zur Vermeidung von langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit erweitert. Nunmehr sieht das Arbeitsschutzgesetz für die Gefährdungsbeurteilung vor, auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu berücksichtigen.