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05.07.2021 | ARBEITSSCHUTZ & ARBEITSSICHERHEIT

Die Erfüllung aller Arbeitsschutz-Regeln und -Vorgaben – gesetzlich wie intern – ist eine zentrale unternehmerische Aufgabe. Zur Unterstützung der Arbeitgeber sind gezielte Unterweisungen und die Schulung der Führungskräfte zu Arbeits- und Gesundheitsschutz unverzichtbar. Dieser Beitrag beleuchtet zentrale Aspekte der Rechtsgrundlage zu Arbeitsschutz, nachhaltiger Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Gefährdungsbeurteilung und Verantwortlichkeiten. 

Zentrale Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz

Eine Frau mit Schutzhelm und Warnweste und ein Mann in Hemd und Schutzhelm prüfen Vorgaben in einer Fabrikhalle

Klare Arbeitsschutz-Regeln und Unterweisungen sind zentrale Instrumente für wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Um die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes umfassend zu erfüllen, empfiehlt sich die regelmäßige Schulung für Führungskräfte sowie aller Sicherheits-Verantwortlichen im Unternehmen. (Bild: © goodluz / stock.adobe.com)


Die rechtlich sichere Umsetzung aller Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitssicherheit ist Pflicht. In diesem Zuge fallen verschiedenen Personen im Unternehmen zentrale Aufgaben zu, insbesondere

  • den Sicherheitsfachkräften (SiFas), die die Geschäftsleitung bei der Umsetzung unterstützen. Sie sind mit allen relevanten Aspekten des Arbeitsschutzes vertraut und können interne Angestellte sein oder als externe Dienstleister beauftragt werden.
  • den Führungskräften, zum einen durch ihre Bereichsverantwortung, zum anderen durch ihre Vorbildfunktion. Befolgen sie die bestehenden Arbeitsschutz-Regeln, motivieren sie dazu auch ihre Mitarbeitenden.
  • der Geschäftsführung als letztendlich Verantwortliche. Dieser Verantwortung unterliegen sie trotz der Unterstützung durch SiFas und Führungskräfte.

Für interne Mitarbeitende mit Führungsverantwortung ist wichtig zu wissen, dass sie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz innerhalb ihres Bereichs verantworten. In regelmäßigen Abständen und bei Neubesetzung empfiehlt sich daher eine entsprechende Unterweisung sowie Schulung. Für Führungskräfte muss klar sein: Ihre Zuständigkeit geht über eine Eigenverantwortung und Vorbildfunktion hinaus.

Erfüllt Ihr Unternehmen alle aktuellen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes zur Gefährdungsbeurteilung? Bringen Sie sie jetzt auf den neuesten und rechtssicheren Stand:

 

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Die wichtigste Maßgabe

Zu befolgende Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz und Regeln zur Umsetzung definiert in Deutschland das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Es verpflichtet die Unternehmen, effizienten Arbeitsschutz und wirksame Unfallvermeidung zu gewährleisten. Ein besonderer Fokus liegt hier auf der sich immer schneller veränderten Arbeitswelt im digitalen Wandel. Maßgeblich ist dabei das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dessen regelmäßige Aktualisierung stets zu berücksichtigen ist.

Definierte Pflichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

In diesem Rahmen fallen dem Arbeitgeber umfangreiche Aufgaben zu:

  • Erstellen und Einführen einer funktionierenden Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
  • Nachhaltiges Integrieren von Arbeits- und Gesundheitsschutz in die Unternehmensstrukturen und -prozesse, zum Beispiel durch Arbeitsschutz-Managementsysteme
  • Ergreifen präventiver Sicherheitsmaßnahmen für Arbeitsbereiche und -situationen mit erhöhtem Risiko, beispielsweise durch das Stellen von persönlicher Schutzausrüstung
  • Durchführen von Unterweisungen und Schulungen für Führungskräfte sowie Mitarbeitende zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Dies ist zum einen ein wesentliches Element der Unfallverhütung und Eindämmung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Zum anderen geht es um den betrieblichen Gesundheitsschutz, also die nachhaltige Prävention arbeitsbedingter Beeinträchtigungen der Gesundheit sowie Berufskrankheiten.

Für Mitarbeitende besteht die Unterstützungspflicht im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Rechtsgrundlage im Arbeitsschutz sieht eine Unterstützungspflicht im Arbeits- und Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten bei der Arbeit vor (§ 16 ArbSchG). Bemerken diese etwa ein erhebliches Sicherheitsrisiko oder einen Defekt an den Schutzmaßnahmen, müssen sie dies an die zuständigen Vorgesetzten unmittelbar melden. Zudem sind die Beschäftigten explizit dazu verpflichtet, den Arbeitgeber bei der Erfüllung der behördlichen Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu unterstützen.

Spezifische Verordnungen ergänzen Arbeitsschutz-Regeln

Die Gesetzgebung zum Arbeitsschutz wird ergänzt durch spezifischere Verordnungen mit entsprechenden Schwerpunkten, wie zum Beispiel

  • Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen
  • sicherer Einsatz von Arbeitsmitteln
  • Lärmschutz
  • arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorge
  • Handhabung von Lasten
  • Umgang mit Gefahrstoffen und Biostoffen

Gefährdungsbeurteilung: Wichtigstes Instrument im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mann in Blaumann und persönlicher Schutzausrüstung (Helm, Schutzbrille, Arbeitshandschuhe) in Fertigungshalle arbeitet an einem Laptop im Stehen

Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes muss die Gefährdungsbeurteilung alle arbeitsrelevanten Tätigkeiten berücksichtigen. Damit bildet sie das Kernstück im Arbeits- und Gesundheitsschutz des Unternehmens und erfordert sorgfältige sowie transparente Dokumentation. (Bild: © Pitchayaarch / stock.adobe.com)


Die wohl wichtigste Säule des Arbeitsschutzgesetzes ist die Gefährdungsbeurteilung. § 5 ArbSchG* verpflichtet die Unternehmer/innen als Arbeitgeber,

  • die bestehenden Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten regelmäßig zu bewerten,
  • eine umfassende Gefährdungsbeurteilung zu erstellen,
  • diese sorgfältig und transparent zu dokumentieren sowie
  • regelmäßig zu überprüfen und aktuell zu halten.

Die korrekt erstellte und fortlaufend aktualisierte Gefährdungsbeurteilung mit Dokumentation bildet den belastbaren Nachweis, dass

  • alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
  • angemessene Arbeitsschutz-Regeln definiert und eingehalten sind.
  • wirksamer Gesundheitsschutz gewährleistet ist.

Um sich rechtlich abzusichern, ist die Umsetzung umfangreicher Vorgaben, Technischer Regeln und Gesetze notwendig. Dafür können Geschäftsführer/innen und Sicherheits-Verantwortliche in einem eintägigen Seminar zum Arbeitsschutz für Führungskräfte alle notwendigen Grundlagen erwerben. Die „Gefährdungsbeurteilung: In 7 Schritten rechtssicher erstellen, dokumentieren und umsetzen“ kann als Präsenz- oder Online-Seminar durch Führungskräfte, Geschäftsführer/innen, SiFas, Sicherheitsbeauftragte oder auch Betriebs- und Personalräte absolviert werden. Ein besonderer Fokus liegt neben der Rechtsgrundlage im Arbeitsschutz auf der praktischen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen.

Weitere Informationen zu Inhalten und Methoden finden Sie hier:

 

Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Drei Sicherheits-Verantwortliche oder Führungskräfte tragen Schutzhelme und besprechen Unterlagen in einer leeren Halle

Sicherheitsfachkräfte nehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz eine unterstützende Rolle ein. Daher bleibt eine gezielte und regelmäßige Schulung der Führungskräfte sowie Unterweisungen für die Beschäftigten unverzichtbar. (Bild: © goodluz / stock.adobe.com)


Zu den bereits genannten Punkten zur Rechtsgrundlage im Arbeitsschutz kommt unter anderem das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hinzu. Dieses richtet sich an

  • Betriebsärzt/innen,
  • Sicherheitsingenieur/innen und
  • andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit,

die der Arbeitgeber zu bestellen hat, um ihn bei der Unfallverhütung zu beraten und zu unterstützen (§ 1 ASiG). Gleichzeitig sind sie bei der Erfüllung dieser Pflicht durch Einbringung ihrer Fachkenntnisse nicht an Weisungen gebunden. Die ASiG-Vorgaben zur Sicherheit am Arbeitsplatz konkretisiert die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Diese Personengruppe nimmt eine unterstützende Rolle ein im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie der sorgfältigen Umsetzung der Arbeitsschutz-Regeln. Dabei bleibt es für Vorgesetzte unverzichtbar, sich ebenfalls mit allen relevanten Arbeitsschutzgrundlagen für Geschäftsführer und Führungskräfte rechtssicher vertraut zu machen. Dazu gehört die genaue Kenntnis der

  • Verteilung der Verantwortung im Arbeitsschutz, einschließlich Organisation und Rollen im Betrieb,
  • Gefährdungsbeurteilung, dem Kernstück des Arbeitsschutzes,
  • Systematik, Themen und Gefährdungsbereiche im Arbeitsschutz sowie der
  • Betriebsbegehung nach der Pflicht durch das ASiG.

Eine kompakte Zusammenfassung mit dem Fokus auf die individuell relevanten Aspekte für Ihr Unternehmen bietet unser eintägiges Seminar Arbeitsschutzgrundlagen – Alles Wichtige von Organisation bis Gefährdungsbeurteilung. In diesem Seminar für Führungskräfte und betriebliche Vorgesetzte schaffen diese den idealen Rahmen, um

  • sich mit SiFas und Betriebsärzt/innen auszutauschen und effizient zusammenzuarbeiten.
  • alle aktuellen Vorgaben zu Arbeits- und Gesundheitsschutz zu kennen und umzusetzen.

Um die richtigen Arbeitsbedingungen im Sinne der aktuellen Rechtsgrundlage des Arbeitsschutzes zu gewährleisten, schafft die gezielte Schulung der Führungskräfte die notwendigen Voraussetzungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, spezifische Fragen aus Ihrer Unternehmenspraxis zu stellen und passgenaue Antworten zu erhalten. Mehr zu Inhalten, Methodik und Ablauf erfahren Sie hier:


Weiterbildung & Schulung für Führungskräfte sichern Sie ab

Zusammengefasst stehen Geschäftsführung und Führungskräfte in der Pflicht, alle aktuellen Vorgaben zu Arbeitsschutz, Regeln und Gesetzgebungen zu kennen sowie umzusetzen. An erster Stelle stehen der Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz für alle Mitarbeitenden zu jeder Zeit. Damit verbunden ist die Einhaltung aller relevanter Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz sowie interner Regelungen im Arbeitsalltag 

  • durch das Arbeitsschutzgesetz und
  • in dessen Übertragung und Anwendung durch das Unternehmen.

Entscheidender Faktor dafür ist die umfassende Schulung für Führungskräfte und Sicherheits-Verantwortliche sowie Geschäftsführung und die Mitarbeitenden selbst. Es ist an den Unternehmen, eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die richtigen Voraussetzungen zu schaffen – für lückenlosen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz.

 

*Seit 2013 wurde die gesetzliche Vorgabe zur Vermeidung von langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit erweitert. Nunmehr sieht das Arbeitsschutzgesetz für die Gefährdungsbeurteilung vor, auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu berücksichtigen.

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