Der neue Unions-Zollkodex (UZK) der EU bringt zum 01.05.2016 gravierende Änderungen in der Zoll- und Exportabwicklung.
Wichtige Neuerungen betreffen u.a.
- Die Gültigkeit der Zolltarifauskünfte
- Die neue Struktur der Zollverfahren
- Zusätzliche Ursprungsregeln, die den nichtpräferentiellen Ursprung bei der Einfuhr in die EU betreffen
- Änderungen bei der Entstehung der Zollschuld
- Einführung der Eigenkontrolle
- Neuregelung bei der vorrübergehenden Verwahrung
- Die neue vereinfachte Zollanmeldung
- Die neue zentrale Zollabwicklung
Damit diese und weitere neue Vorgaben aus dem Unions-Zollkodex rechtzeitig und optimal im Unternehmen umgesetzt werden, gibt es speziell dafür bei der Akademie Herkert das Seminar „Der neue Unions-Zollkodex 2016 – Praktische Umsetzung der Neuerungen im Unternehmen“.
Im Praxisseminar erhalten Zoll- und Exportverantwortliche einen kompakten Überblick zu den gesetzlichen Neuerungen aus dem Unions-Zollkodex der EU. Zudem erfahren die Teilnehmer, wie sie effektiv die Umstellung Ihrer Prozesse im Unternehmen vorbereiten und was sie ab 01.05.2016 bei der Zoll- und Exportabwicklung beachten müssen.
Mehr Informationen zum Praxisseminar finden Interessenten unter: