Fachartikel "Neues zum Teilzeit- und Befristungsrecht"
Die neue Brückenteilzeit tritt zum 01.01.2019 in Kraft!
In das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) kommt Bewegung. Nicht nur, dass sich in der Problematik der sachgrundlosen Befristung sowie der Kettenbefristung eine Klärung durch die Rechtsprechung ergeben hat. Auch der Gesetzgeber hat reagiert und den angekündigten Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit vorgelegt. Dieser soll für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum verringern wollen, einen Ausweg aus der „Teilzeitfalle“ aufzeigen.
Entdecken Sie folgende Inhalte:
- BVerfG kippt die Rechtsprechung des BAG zum Vorbeschäftigungsverbot
- Sind Kettenbefristungen zulässig?
- Geplante Brückenteilzeit
- Checkliste: Die Regelungen der Brückenteilzeit in Detail
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