Noch in diesem Jahr soll das Lieferkettengesetz verabschiedet werden. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ soll erstmals eine verbindliche gesetzliche Grundlage schaffen, anhand derer deutsche Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechte entlang ihrer Wertschöpfungs- und Lieferketten – d.h. auch bei ihren Zulieferern – in die Verantwortung genommen werden. Für Unternehmen wird die Umsetzung zu einer echten Herausforderung: Sie müssen jetzt ihre gesamte Supply Chain überprüfen und proaktiv geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen sicherzustellen und ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
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