Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Personalwesen
Setzen Sie die DSGVO korrekt um
Seit Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nun schon in Kraft und hat Auswirkungen auf alle Bereiche, in denen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. So auch auf das Personalwesen: Personalabteilungen speichern personenbezogene Daten sowohl von Beschäftigten als auch von Bewerbern und nutzen diese. Lesen Sie hier, was Personalabteilungen im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmer-Datenschutz und dem Schutz von Bewerberdaten beachten müssen.
Erfahren Sie in diesem Fachartikel, welche wichtigen Aspekte berücksichtigt werden müssen!
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Die wichtigsten Informationen zur DSGVO im Personalwesen:

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