Bereits ab einer Anzahl von fünf dauerhaft Beschäftigten haben diese das Recht auf einen Betriebsrat. Am 18. Juni 2021 trat nun das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft. Das neue Gesetz stärkt Betriebsräte und vereinfacht unter anderem die Gründung eines Betriebsrates. Dieser Beitrag fasst für Geschäftsführung, Personal-Verantwortliche und Führungskräfte die anwendbaren Grundlagen zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie Wissenswertes aus Sicht der Arbeitgeber zusammen.
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