Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Was das Gesetz für Unternehmen bedeutet

Bereits ab einer Anzahl von fünf dauerhaft Beschäftigten haben diese das Recht auf einen Betriebsrat. Am 18. Juni 2021 trat nun das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft. Das neue Gesetz stärkt Betriebsräte und vereinfacht unter anderem die Gründung eines Betriebsrates. Dieser Beitrag fasst für Geschäftsführung, Personal-Verantwortliche und Führungskräfte die anwendbaren Grundlagen zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie Wissenswertes aus Sicht der Arbeitgeber zusammen.

Fordern Sie jetzt den kostenlosen Fachartikel an.

Gratis-Download anfordern

Die wichtigsten Informationen zum Thema Betriebsrätemodernisierungsgesetz:

 Vorschau Whitepaper Betriebsrätemodernisierungsgesetz Newsbeitrag

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Sie erhalten anschließend die kostenlosen Informationen:

* Pflichtfeld

Wir erheben Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und f) DSGVO zur ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge sowie zur Mitteilung von Produktinformationen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: www.akademie-herkert.de/datenschutzerklaerung.
Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle, themenbezogene, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke zu den ortsüblichen Basistarifen widersprechen, indem Sie den Abmeldelink nutzen, der am Ende einer jeden E-Mail enthalten ist. Oder schreiben Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Newsletter
aktuelle Neuigkeiten
wertvolles Fachwissen
verschiedene Themengebiete