Fachartikel "DAS NEUE BAUVERTRAGSRECHT 2018"
Die aktuellen Neuerungen im BGB rechtsicher umsetzen!
Am 01.01.2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Hierfür wurden die Paragraphen 631-651 BGB, die das Werkvertragsrecht im BGB regeln, ergänzt und überarbeitet. Diese angepassten Paragraphen werden nun im Sprachgebrauch als Bauvertragsrecht bezeichnet.
Diese neuen gesetzlichen Regelungen, Vertragsarten etc. werden für alle BGB-Bauverträge anzuwenden sein, die seit dem 01.01.2018 abgeschlossen werden. BGB-Bauverträge, die bis einschließlich 31.12.2017 abgeschlossen werden, sind ausschließlich auf der Grundlage der aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen zu bewerten.
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