Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

DSGVO-konform und unternehmensgerecht abschließen

 

In der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO, folgend nur DSGVO genannt) wird im Artikel 4 Nr. 7 und 8 zwischen Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung unterschieden. Wenn darauf basierend ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen wird, solltender Umfang und die genauen Zuständigkeiten umfassend geklärt werden. Was genau ist ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, was beinhaltet er und wann wird er benötigt?

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Die wichtigsten Informationen zum Thema Auftragsdatenverarbeitungsvertrag:

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